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Die Konformitätserklärung für Barrierefreiheit

Die Konformitäts-
erklärung für Barrierefreiheit

Barrierefreie Websites werden ab 2025 für Unternehmen zur Pflicht – Das weißt du ganz sicher, sonst wärst du nicht auf dieser Seite. Und wir sagen es dir an dieser Stelle noch einmal: Du bist ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet! Und natürlich unterstützen wir dich dabei mit unserer Expertise.

Dazu gehört auch die „Konformitätserklärung“ im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Sie setzt als Basis auf die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und an diese halten wir uns auch. Darüber hinaus wird die erreichte Konformitätsstufe angegeben (von Level A bis Level AAA) und passend dazu die eingesetzten Technologien.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Dokument, das typischerweise als Unterseite auf deiner Webseite zu finden ist. Es beschreibt den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit deiner Webseite. In dieser Erklärung wird detailliert aufgeführt, welche Bereiche deiner Webseite barrierefrei gestaltet sind, welche nicht und die Gründe dafür. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine solche Erklärung keine rechtliche Sicherheit bietet.

Genug mit Labern, lass uns deine Konformitätserklärung gemeinsam angehen. Und ganz ehrlich, falls du noch nicht konform sein solltest, helfen wir dir natürlich auch dabei.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was muss die Konformitätserklärung enthalten?

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Dokumentation

Dein Engagement für Barrierefreiheit wird sauber dokumentiert - transparent, klar und leicht verständlich.

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Rechtliche Absicherung

Die Konformitätserklärung ist zwar keine rechtliche Absicherung im eigentlichen Sinne, du bist aber auf der "sichereren" Seite. Wir machen kenntlich welche Bereiche deiner Marke schon barrierefrei sind und welche noch nicht. Das kann dich (unter Umständen) schützen.

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Selbstverpflichtung

Deine Verpflichtung auf Barrierefreiheit deiner Website und alle damit verbunden System zu achten um die Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten.

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Barrierefreiheitsbeauftragter

Die Person, welche im Unternehmen wirklich für Barrierefreiheit zuständig ist. Das zeigt nicht nur Engagement, sondern auch Offenheit für das Thema.

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Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit

Wir erstellen eine chronologische Übersicht deiner Bemühungen rund um die Barrierefreiheit deiner Marke. Auch ein Zukunftsbild wird mit aufgenommen.

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Aktueller Konformitätsstatus

Wir erfassen deinen Konformitätsstatus sehr genau (Level A bis Level AAA) und dieser wird auch dokumentiert. Dazu gehören auch die Ergebnisse des letzten Audits, Probleme die durch Drittanbieter entstehen und noch nicht behobene Probleme.

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Feedback-Mechanismus

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss einen Feedback -Mechanismus enthalten. In den meisten Fällen ist eine Umsetzung als Kontaktformular vorgeschrieben und sollte am Anfang der Barrierefreiheitserklärung stehen.

Barrierefreies Webdesign
Bedingungen und Grundlagen der Konformitätserklärung

Wir haben uns für dich schlau gemacht und dir hier die passenden Informationen zusammengestellt.

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Konformitätserklärung
für öffentliche Stellen

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit bietet eine Übersicht über den aktuellen Stand der Zugänglichkeit einer Webseite. Dies hat zwei wesentliche Vorteile: Erstens können Nutzer sich über den Grad der Barrierefreiheit und vorhandene Kontaktmöglichkeiten informieren. Zweitens ermöglicht es öffentlichen Einrichtungen, den Zustand ihrer Barrierefreiheit zu bewerten. Zudem sind alle öffentlichen Stellen gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.

Welche Barrieren existieren auf einer Webseite und wann werden sie behoben? An wen kann ich mich wenden, wenn ich auf eine Barriere stoße? Diese und ähnliche Fragen können beim Besuch einer Webseite oder Nutzung einer mobilen Anwendung aufkommen. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, diese Fragen zu beantworten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Webseite oder in ihrer mobilen Anwendung bereitzustellen.

Alle öffentlichen Stellen in der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Diese Anforderung betrifft ihre Webseiten, einschließlich Internet-, Intranet- und Extranet-Seiten, sowie ihre mobilen Anwendungen, auch bekannt als Apps. Diese Verpflichtung ist in der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit soll einen schnellen Überblick über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webseite bieten und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme aufzeigen. Darüber hinaus enthält sie Informationen über die zuständige Durchsetzungsstelle.

Regeln für Konformitätserklärungen

Eine Konformitätserklärung ist eine freiwillige schriftliche Bewertung, die angibt, ob eine Webseite den festgelegten Anforderungen entspricht. Der Inhalt einer Konformitätserklärung ist grundsätzlich flexibel und kann sich auf die Qualität der Webseite, Arbeitsprozesse, die Qualifikation von Mitarbeitern und/oder die verwendete Software beziehen. Die Bewertung sollte anhand festgelegter Normen erfolgen.

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal einer Webseite ist die Barrierefreiheit. Diese wird in verschiedenen Regelwerken definiert, wobei die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 für Webseiten, Dokumente und Software von zentraler Bedeutung sind. In Europa und Deutschland sind die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit durch die Norm EN 301549 festgelegt. Die Konformität zur EN 301549, beschrieben in Anhang C der Norm, umfasst die Anforderungen der WCAG 2.1 sowie zusätzliche Anforderungen, insbesondere für Software.

Eine Konformitätserklärung gibt an, inwieweit eine Webseite die festgelegten Anforderungen erfüllt und wird üblicherweise vom Anbieter, einem Gutachter oder einem anderen Dienstleister erstellt. Für Webseiten belegt eine solche Erklärung in der Regel die Konformität zu den WCAG 2.1 oder WCAG 2.0. Dabei unterliegt sie den fünf Konformitätsbedingungen der WCAG 2.1 und spezifiziert, welche Konformitätsstufe die Webseite erreicht.

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Barrierefreiheitserklärung - Anforderungen in den WCAG 2.1

Die WCAG 2.1 geben nur wenige grundlegende Vorgaben für eine Konformitätserklärung, die sich ausschließlich auf die Ergebnisse der Webseiten und nicht auf die Qualität der zugrunde liegenden Prozesse und Ressourcen beziehen:

Datum der Konformitätserklärung: Das Datum sollte angeben, seit wann die Inhalte auf Konformität zur WCAG 2.1 geprüft werden oder wann die letzte Überprüfung stattfand.

Zugrunde liegende Norm: Es ist erforderlich, die angewandte Richtlinie, wie z.B. WCAG 2.1 oder WCAG 2.0, unter Angabe einer URI zu benennen.

Erreichte Konformitätsstufe: Die Konformitätsstufe (A, AA oder AAA) muss angegeben werden. Wenn zusätzliche Erfolgskriterien erfüllt sind, die über die Anforderungen der angegebenen Stufe hinausgehen, können diese ebenfalls erwähnt werden.

Betroffene Webseiten: Die Erklärung muss spezifizieren, auf welche Webseiten oder Teile des Webauftritts sie sich bezieht, und die entsprechenden URIs auflisten.

Unterstützte Techniken: Es muss angegeben werden, welche Techniken (wie CSS, JavaScript, SVG) im Browser aktiviert sein müssen, um die Barrierefreiheit der Webseiten sicherzustellen. Dabei geht es nicht um bestimmte Browserversionen oder Assistenztechnologien, sondern um die unterstützten Techniken.

Zusätzlich können die Testwerkzeuge, einschließlich der verwendeten Browser und Assistenztechnologien, die zur Überprüfung der Konformität eingesetzt wurden, angegeben werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Konformitätserklärung zu gestalten. Unterstützende Dokumente zur WCAG 2.1 bieten einige Beispiele. Der Schwerpunkt sollte auf den verwendeten Techniken liegen und nicht darauf, wie Zugangssoftware bedient wird. Es geht darum sicherzustellen, dass Assistenztechnologien effektiv eingesetzt werden können.

In Europa und Deutschland ist die Konformität zur EN 301549 entscheidend für die Vermutung der Konformität. Daher kann sich die Konformitätserklärung auf Anhang C der EN 301549 beziehen. Für Webseiten und Dokumente sind die Unterschiede zu den Konformitätserklärungen nach WCAG 2.1 gering. Für bestimmte Softwarearten bietet die EN 301549 jedoch breitere Anforderungen als die WCAG 2.1.

Konformität nach WCAG 2.1

Wenn Webseiten, Nicht-Web-Dokumente oder Software den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entsprechen, kann dies durch eine Konformitätserklärung dokumentiert werden. Diese Art der Erklärung ist zwar nicht von den WCAG 2.1 vorgeschrieben, bietet aber eine Möglichkeit, die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen nachzuweisen.

Eine Konformitätserklärung bestätigt, dass bestimmte oder alle Webseiten eines Webauftritts, Dokumente oder Software die Erfolgskriterien der WCAG erfüllen. Diese Kriterien können entweder aus den WCAG 2.1 oder WCAG 2.0 stammen, und die Erklärung kann sich auf eine der drei Konformitätsstufen A, AA oder AAA beziehen.

In Europa und Deutschland definiert die Norm EN 301549 die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit. Gemäß dieser Norm müssen Webseiten, Nicht-Web-Dokumente und Software mindestens die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA erfüllen.

Die Konformitätserklärung nach WCAG 2.1 muss in zwei Punkten klar abgegrenzt werden:

  1. Nach § 3 Absatz 2 BITV 2.0: Eine Webseite, ein Nicht-Web-Dokument oder eine Software gilt als barrierefrei, wenn sie alle Tests in Anhang C der EN 301549 besteht. Für Webseiten und Nicht-Web-Dokumente sind diese Tests nahezu identisch mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1. Bei Software gehen die Anforderungen der EN 301549 jedoch über die der WCAG 2.1 hinaus. Eine Konformitätserklärung nach WCAG 2.1 stellt also eine Teilmenge der Konformität zur EN 301549 dar. Für die meisten Webseiten und Nicht-Web-Dokumente dürfte eine Konformitätserklärung nach WCAG 2.1 ausreichen, um deren Barrierefreiheit anzunehmen.
  2. Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b BGG: Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Konformitätserklärung nach WCAG 2.1. Eine Konformitätserklärung belegt, dass eine Webseite, ein Nicht-Web-Dokument oder eine Software den Erfolgskriterien der WCAG entspricht. Die Erklärung zur Barrierefreiheit hingegen beschreibt, warum die Mindestanforderungen aus Anhang C der EN 301549 möglicherweise nicht erfüllt wurden.
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GEILE Leistung, konsequent umgesetzt

Die 4 Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit

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Barrierefreies Webdesign ist für Marken aus einer Vielzahl von Gründen unverzichtbar, die weit über die Erfüllung ethischer Standards oder gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Es spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Markenreichweite zu maximieren und positive Nutzererfahrungen für ein breiteres Publikum zu schaffen. Durch die Implementierung von Prinzipien des barrierefreien Designs machen Marken ihre Online-Inhalte einer breiteren Zielgruppe zugänglich, einschließlich Menschen mit verschiedenen Behinderungen wie Sehbehinderungen, Hörverlust, motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen.

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Wahrnehmbarkeit

Textalternativen, zeitgesteuerte Medien, Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit

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Bedienbarkeit

Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, Anfälle vermeiden, Orientierung unterstützen, Eingabemodalitäten

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Verständlichkeit

Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Hilfe Fehler zu vermeiden

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Robustheit

Kompatibilität

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 1 im barrierefreien Webdesign - Wahrnehmbarkeit

Die StrategieSchmiede verfolgt das Ziel, durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit sicherzustellen, dass alle Nutzer die bereitgestellten Funktionen und Informationen erfassen können. Ein Schlüsselelement dabei ist das sogenannte Zwei-Kanal-Prinzip, welches darauf abzielt, Inhalte über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass visuell aufnehmbare Inhalte auch in auditiver Form bereitgestellt werden und umgekehrt, akustische Informationen visuell dargestellt werden, um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus achtet die StrategieSchmiede darauf, Informationen nicht ausschließlich über Farben zu vermitteln, um den Bedürfnissen von Personen mit Farbsehstörungen gerecht zu werden, und wo möglich, Informationen auch haptisch erfahrbar zu machen.

In der praktischen Umsetzung sorgt die StrategieSchmiede dafür, dass Bilder und Grafiken mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, damit sie von Screenreadern erfasst werden können. Zudem wird die Möglichkeit geboten, die Abspielgeschwindigkeit von zeitbasierten Medien individuell anzupassen und Textgrößen nach Bedarf zu verändern, um die Lesbarkeit zu verbessern. Ein angemessener Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund wird gewährleistet, und es wird darauf geachtet, dass sich Vordergrund- von Hintergrundgeräuschen klar unterscheiden lassen. Videos werden mit Untertiteln versehen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu erhöhen und somit eine inklusive Web-Erfahrung zu schaffen.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 2 im barrierefreien Webdesign - Bedienbarkeit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert darauf, dass ihre IT-Lösungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vollständig bedienbar sind. Ein zentrales Element dabei ist die Gewährleistung der Tastaturbedienbarkeit, die besonders für Nutzer mit motorischen Einschränkungen und blinde Menschen unerlässlich ist. Darüber hinaus achtet die StrategieSchmiede darauf, dass Zeitbegrenzungen für bestimmte Aktionen so gesetzt sind, dass sie für jeden Nutzer machbar sind, um niemanden auszuschließen.

Um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten, verzichtet die StrategieSchmiede bewusst auf Elemente, die blinken oder blitzen, da diese bei Menschen mit Epilepsie Anfälle auslösen können. Die Navigation innerhalb der IT-Lösungen wird durch eindeutig formulierte Linktexte und vielfältige Navigationsmöglichkeiten erleichtert, sodass sich jeder Nutzer intuitiv zurechtfinden kann. Zudem stellt die StrategieSchmiede sicher, dass für komplexere Interaktionen, die üblicherweise Zeigergesten erfordern, stets alternative Bedienmöglichkeiten vorhanden sind, um eine umfassende Zugänglichkeit zu garantieren.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 3 im barrierefreien Webdesign - Verständlichkeit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert auf das Prinzip der Verständlichkeit, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte einem möglichst breiten Publikum zugänglich sind. Dies gilt nicht nur im Rahmen der IT-Barrierefreiheit, sondern auch darüber hinaus. Es ist entscheidend, dass die Informationen auch beim Vorlesen klar und verständlich bleiben. Deshalb setzt die StrategieSchmiede auf eine Sprache, die sowohl klar als auch einfach ist, und bietet bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen an. Dies stellt sicher, dass auch Personen, die nicht mit dem Fachgebiet vertraut sind, Menschen mit anderer Muttersprache oder Personen mit kognitiven Einschränkungen die Inhalte problemlos verstehen können.

Ein weiterer Aspekt der Verständlichkeit, den die StrategieSchmiede berücksichtigt, ist die Vorhersehbarkeit und Konsistenz der Benutzeroberfläche. Durch eine einheitliche Darstellung und Navigation wird die Bedienung intuitiver und Nutzer können sich leichter orientieren. Zudem legt die StrategieSchmiede großen Wert darauf, die Nutzer bei der Eingabe zu unterstützen und Fehler zu vermeiden, um die Interaktion mit ihren IT-Lösungen so reibungslos und verständlich wie möglich zu gestalten.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 4 im barrierefreien Webdesign - Robustheit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert auf die Robustheit ihrer digitalen Inhalte, um eine optimale Kompatibilität mit verschiedenen Benutzeragenten, wie Webbrowsern, und assistiven Technologien, wie Screenreadern, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass bei der Entwicklung und Bereitstellung der Inhalte ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Standards gelegt wird. Dazu gehört die Verwendung korrekter Syntax und die konsistente Anwendung von HTML. Durch diese Maßnahmen stellt die StrategieSchmiede sicher, dass du als Nutzer stets eine reibungslose und zugängliche Erfahrung hast, unabhängig von den von dir verwendeten Technologien.

In jedem Auftrag kostenlos enthalten

Unsere umfangreichen Garantien

Wer kennt es nicht? Große Versprechen von großen Agenturen. Und am Ende immer die gleichen Probleme: mehr Budget, die Deadline ist nicht eingehalten, keiner versteht die Anforderungen und das Ergebnis ist auch irgendwie anders als geplant. Wenn dir das nicht gefällt, dann solltest du dich mit unseren kostenlosen Garantien beschäftigen.

Budget Garantie

Wir garantieren dir einen Festpreis auf alle Leistungen. So sind deine Aufträge planbar und du arbeitest mit einem zuverlässigen Partner.

Termin Garantie

Wir halten uns an vereinbarte Termine - garantiert. Deine Projekte werden pünktlich abgeschlossen und an dich übergeben.

Marken Garantie

Deine Marke, dein Projekt. Wir führen Projekte ausschließlich im Rahmen deiner Marke aus - optisch, inhaltlich und an die Zielgruppe angepasst.

"Kapiert" Garantie

Kein sinnloses Marketing Bla Bla. Wir garantieren das du uns verstehst und das alle Projekte "verwendbar" an dich übergeben werden.

Die Basis für alles:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für dich zusammengefasst. Wenn es Fragen gibt, freuen wir uns auf dich, deine Ideen und natürlich deinen Auftrag.

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

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Bestehende digitale Auftritte und Angebote, die unter das Gesetz fallen, müssen bis zum 27. Juli 2030 barrierefrei sein. Digitale Auftritte und Software werden kontinuierlich verändert. Neue Inhalte werden hinzugefügt und bestehende Inhalte oder Funktionen werden optimiert. Dadurch verändert sich dein digitales Produkt. Diese Veränderung kann sehr schnell als „wesentlich“ eingestuft werden. Und sobald du nach dem 28. Juni 2025 eine wesentliche Änderung vornimmst, muss diese Änderung barrierefrei gestaltet sein. Solltest du beispielsweise dein Sortiment erweitern, neue Formulare einführen oder den Content umfangreich ausbauen, dann gelten diese Änderungen als wesentlich.

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Das Gesetz gilt für Online-Shops, Webseiten und Software, die ab dem 28. Juni 2025 online gestellt werden. Sie müssen von Anfang an barrierefrei sein. Für Software und digitale Präsenzen, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, gilt eine Übergangsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass deine digitalen Präsenzen nicht schon vorher barrierefrei sein müssen.

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Digital barrierefrei bedeutet, WCAG-konform (AA) zu sein. Drittanbieter-Software, die in deiner Webseite/deinem Online-Shop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.

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Firmen die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Signatur-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen für ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen nutzen, müssen ihr Angebot ebenfalls barrierefrei umbauen.

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Das Gesetz betrifft unter anderem den digitalen Bereich (Webseiten, Apps, Online-Shops), insbesondere digitale Dienste, die unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen (§ 1 Absatz 3 Nr. 5 BFSG).

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Für öffentliche Stellen gelten die Kriterien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Für Unternehmen gelten die technischen Anforderungen der DIN EN 301 549. Diese Norm legt fest, was Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Die technischen Anforderungen beziehen sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

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Ausnahme 1: Nach § 2, Nr. 17 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nicht verpflichtet, ihren Online-Auftritt barrierefrei zu gestalten, wenn das Unternehmen: weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.

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Ausnahme 2: Wenn du der Meinung bist, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für dein Unternehmen darstellt, kannst du eine Ausnahme beantragen. Dazu musst du einen Antrag bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausnahmen nur in seltenen Fällen gewährt werden und eine große Hürde darstellen.

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Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz ist Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es legt fest, dass sich Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern fair verhalten müssen und bestimmte öffentlich-rechtliche Pflichten zu erfüllen haben.

 

Wer jetzt große Features entwickelt, ohne die Barrierefreiheit einzuplanen, verbrennt (viel) Geld. Digitale Barrierefreiheit ist also tendenziell teuer – wenn sie nicht frühzeitig in den Prozess eingeplant wird. Wer sich heute nicht um Barrierefreiheit kümmert, hat 2025 mit noch mehr Arbeit und noch höhere Kosten zu rechnen.

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Wer einen Vertrag schließt, muss auf die Rechte, Interessen und Güter des anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. Dies gilt auch schon während des Vertragsschlusses. Wenn dabei ein Vertragspartner von der Fachkunde des anderen Vertragspartners abhängig ist, muss darauf besonders achtgegeben werden. Das bedeutet unter anderem, dass man zum Beispiel darauf achtet, dass es keine Barrieren gibt, um an die nötigen Informationen zu kommen, die man für den Vertragsabschluss benötigt. Wenn Informationen nicht barrierefrei zugänglich oder die Software nicht barrierefrei ist und der Verbraucher deshalb einen Fehler macht (z. B. die falsche Reise bucht oder die falsche Menge eines Produkts kauft), kann er Schadensersatz verlangen.

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Konformitätsbedingungen für digitale Auftritte

Der Kern der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 besteht aus Erfolgskriterien, die als testbare Anforderungen formuliert sind und mithilfe technischer Unterstützung bewertet werden können. Die Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit ist ein funktionaler Test, um festzustellen, ob die Inhalte wie erwartet funktionieren und den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 entsprechen.

Zusätzlich zu den Erfolgskriterien beinhalten die WCAG 2.1 fünf Konformitätsbedingungen. Gemäß der EN 301549 müssen diese Konformitätsbedingungen für Webseiten, aber nicht für Nicht-Web-Dokumente oder Software erfüllt werden (siehe Abschnitt 9.6 der EN 301549). Die Erfüllung dieser Konformitätsbedingungen ist außerdem ein notwendiger Bestandteil der Konformitätserklärung für Webseiten nach WCAG 2.1.

Konformitätsstufe

Die meisten Standards verfügen über nur eine Konformitätsstufe, was bedeutet, dass die formulierten Kriterien entweder vollständig erfüllt sind oder nicht. Die WCAG 2.1 hingegen unterscheidet zwischen drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA), um unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die 78 Erfolgskriterien sind auf diese drei Stufen verteilt. Die 30 Erfolgskriterien der Stufe A repräsentieren die geringste Konformitätsstufe. Die 50 Erfolgskriterien der Stufe AA werden oft als Mindestanforderung betrachtet (wie in der EN 301549). Die höchste Konformitätsstufe AAA umfasst alle Erfolgskriterien.

Die Verteilung der Erfolgskriterien auf die Konformitätsstufen in der WCAG 2.1 erfolgt basierend auf verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:

  • ob das Erfolgskriterium notwendig für die Nutzbarkeit der Webseite für Menschen mit Behinderungen ist,
  • ob das Erfolgskriterium die Darstellung oder Ästhetik der Webseite beeinflusst,
  • und ob es alternative Lösungen gibt, falls das Erfolgskriterium nicht erfüllt wird.

Konformität bedeutet, dass eine Webseite mindestens die Erfolgskriterien der Konformitätsstufe A erfüllt. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, ist mindestens eine Nutzergruppe von der Nutzung ausgeschlossen. In Europa und Deutschland wird die Konformitätsstufe AA für öffentliche Stellen vorgeschrieben. Die Erfolgskriterien der Stufe AAA sind nicht immer umsetzbar. Es wird jedoch empfohlen, möglichst viele Erfolgskriterien zu erfüllen, auch wenn nur die Stufe A oder AA angestrebt wird.

Wenn eine Webseite die Erfolgskriterien einer bestimmten Konformitätsstufe nicht vollständig erfüllt, kann eine konforme Alternativversion der Webseite angeboten werden. Die Hauptanforderungen für solche Alternativversionen sind:

  • Die konforme Alternativversion muss leicht zugänglich und für jeden Nutzer der nicht-konformen Webseite erreichbar sein.
  • Die Alternativversion muss allen Erfolgskriterien der angestrebten Konformitätsstufe entsprechen.

Die Anforderungen an konforme Alternativversionen, damit sie in eine Konformitätserklärung aufgenommen werden können, sind im Glossar der WCAG 2.1 festgelegt.

Ganze Seiten

Konformitätserklärungen müssen sich auf vollständige Webseiten beziehen; es ist nicht zulässig, die Konformität nur für bestimmte Teile einer Webseite zu erklären. Eine Ausnahme bildet lediglich die fünfte Konformitätsbedingung.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Inhalte einer Webseite vollständig konform sind. Techniken, die die Barrierefreiheit nicht unterstützen, dürfen verwendet werden, sofern sie nicht hinderlich wirken und sämtliche Informationen auf der gleichen Webseite in zugänglicher Form verfügbar sind.

Vollständiger Prozess

Wenn die Konformität für Webseiten in einem Prozess erklärt wird, dürfen einzelne Webseiten dieses Prozesses nicht von der Erklärung ausgeschlossen werden. Bei Prozessen, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Webseiten bestehen, wie beispielsweise bei Aufgaben in einem E-Learning-Kurs oder bei Anmelde- und Bestellvorgängen in Online-Shops, müssen alle Schritte des Prozesses als eine Einheit betrachtet werden. Das bedeutet, dass alle Webseiten des Prozesses zusammengefasst und gemeinsam in der Konformitätserklärung berücksichtigt werden. Wenn auch nur eine einzige Webseite innerhalb dieses Prozesses die Erfolgskriterien der angestrebten Konformitätsstufe nicht erfüllt, gilt die gesamte Prozesskette als nicht konform.

Welchen Zweck verfolgt das BFSG?

Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist es, die Teilhabe von Senioren sowie Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen im digitalen Umfeld zu verbessern. Das Gesetz strebt an, diesen Personengruppen einen diskriminierungsfreien Zugriff auf Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Für welche Produkte gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produktgruppen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen müssen. Dazu zählen unter anderem Geräte wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones und Mobiltelefone, sowie Fernseher mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und verschiedene Arten von Automaten mit interaktiven Funktionen, wie Geldautomaten und Check-in-Automaten, aber auch Router. Diese Produkte müssen so gestaltet und verpackt sein, dass sie den Vorgaben des BFSG gerecht werden.

Wenn du Produkte aus diesen Kategorien anbietest und sie auch nach dem Stichtag, dem 28. Juni 2025, weiter verkaufen möchtest, musst du sicherstellen, dass sie den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Es gibt zwar Ausnahmen, falls die notwendigen Anpassungen eine grundlegende Veränderung des Produkts erfordern würden oder wenn sie so umfangreich wären, dass sie das Unternehmen wirtschaftlich gefährden könnten, doch grundsätzlich gilt die Regelung für alle betroffenen Produkte.

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Wir machen´s barrierefrei

Gib uns ne InfoWIR SETZEN DAS UM

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Zertifizierung für barrierefreie digitale Produkte

Zertifizierung für barrierefreie digitale Produkte

nach BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), DIN EN 301 549, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Mit unserer Zertifizierung machst du dein Engagement für Barrierefreiheit sichtbar und stärkst deine Positionierung innerhalb der Zielgruppe. Und genau dieses Engagement wollen wir sichtbar machen. Dazu kooperieren wir mit der Europäischen Kommunikations-Akademie für Bildung, Beratung und Projekte e.V.

Als anerkannter Bildungsträger und Einrichtung für Zukunftsforschung zertifiziert die EKA e.V. eure digitalen Projekte nach BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), DIN EN 301 549, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). So macht ihr eure Aktivitäten rund um die digitale Teilhabe sichtbar, grenzt euch aktiv von anderen Marktteilnehmern ab und generiert Reichweite.

Hier zeigen wir dir, welche Konformitätsstufen du in der Zertifizierung erreichen kannst und welche Produkte wir noch zertifizieren:

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Stufe A: Erreicht man Konformität WCAG A, hat man alle Kriterien der Stufe A der WCAG erfüllt. Diese beinhaltet Basisanforderungen der Barrierefreiheit und haben höchste Priorität. Mit der Zertifikatsstufe A garantiert man somit minimale Zugänglichkeit.

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Stufe AA: Eine Website entspricht der Konformitätsstufe AA, wenn alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllt sind. Sie entspricht dann den Anforderungen mittlerer Priorität und bietet eine gute Zugänglichkeit.

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Stufe AAA: Für eine Konformität auf Stufe AAA muss die Webseite alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllen. Hier werden also auch Anforderungen niedriger Priorität erfüllt, die insgesamt eine sehr gute Zugänglichkeit sicherstellen.

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Weitere Produkte in der Zertifizierung: Barrierefreie Customer Experience, Barrierefreies Webdesign, Strategie für barrierefreies Marketing und den Markenaufbau, Digitale Kampagnen im Rahmen der Barrierefreiheit, Barrierefreies E-Commerce, Barrierefreies Content-Framework, Barrierefreies Corporate Design

Zertifizierung für Barrierefreiheit

Deine Vorteile, wenn du digitale Barrierefreiheit zertifizieren lässt

Unsere Zertifizierung ist nicht nur professionell und einzigartig, sie bringt auch jede Menge Vorteile für dich, deine Marke und deine Zielgruppe mit.

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Erweiterung deiner Zielgruppe

Durch die Umsetzung barrierefreien digitaler Produkte eröffnest du dir den Zugang zu einer deutlich vielfältigeren Zielgruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Personen mit spezifischen Bedürfnissen und Nutzern, die technisch nicht so versiert sind. Außerdem stärkst du die digitale Teilhabe und machst dieses Engagement auch sichtbar. Barrierefreiheit fördert die digitale Inklusion und stellt sicher, dass deine Inhalte für alle zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Deutlich weiter gedacht

In der Zertifizierung für Barrierefreiheit berücksichtigen wir natürlich nicht nur deine Website – das ist uns zu kurz gedacht und reicht einfach nicht aus. Wir betrachten dein Marketing ganzheitlich, vom barrierefreien Corporate Design bis zur Umsetzung von Kampagnen. Nur so kann Barrierefreiheit im digitalen Raum gewährleistet werden und dein Siegel hat auch wirklich einen Nutzen.

Nutzerzufriedenheit

Die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zugute, sondern verbessert das Erlebnis für alle User. Eine hohe Benutzerfreundlichkeit ist entscheidend für den Erfolg deiner digitalen Projekte. Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, zeichnen sich durch eine allgemein bessere Bedienbarkeit und Zugänglichkeit aus, was wiederum das Wohlbefinden aller Besucher deiner Webseite steigert.

Du bekommst alles auf einen Blick

Natürlich erhältst du die Testergebnisse deiner Zertifizierung völlig transparent in einer Checkliste. So kannst du deine Marke selbstständig weiterentwickeln und die nächsten Zertifizierungsstufen erreichen.

Vielfältig einsetzbar

Deine erhaltene Zertifizierung für Barrierefreiheit muss nicht ausschließlich im digitalen Raum sichtbar sein. Du kannst diese als universelles Werkzeug für alle Marketinginstrumente nutzen und so gleichbleibende Sichtbarkeit gewährleisten.

Auch für öffentliche Stellen gemacht

Auch (und insbesondere) öffentliche Stellen sind von den Anforderungen rund um Barrierefreiheit betroffen und müssen die Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung umsetzen. Die EU-Richtlinie fordert von öffentlichen Einrichtungen aller Ebenen – von der Bundesregierung bis hin zu lokalen Behörden – ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft u.a. Verwaltungen, Justizbehörden, Polizeidienststellen, staatliche Krankenhäuser, Hochschulen und Bibliotheken, die sicherstellen müssen, dass ihre Websites und Anwendungen für alle zugänglich sind. In Deutschland bildet die Barrierefreie Informationstechnikverordnung die Basis, die den EU-Standards gerecht wird. Für viele Betreiber von Webseiten muss die praktische Implementierung barrierefreier Lösungen sowie die Möglichkeiten zur Zertifizierung ihrer Online-Präsenzen in den Fokus rücken.

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Folgende, länderspezifische, Anforderungen
werden in deiner Zertifizierung für Barrierefreiheit umgesetzt:

Wir machen deine Expertise sichtbar. Dazu sorgen wir nicht nur für eine deutschlandweit anerkannte Zertifizierung, sondern setzen auch länderspezifische Anforderungen um.

Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG (18.12.2018) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 10 Absatz 1 L-BGG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG (24.07.2020) und Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) (24.07.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 1 Absatz 1 und 2 BayEGovV wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln (27.09.2021) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 3 BIKTG Bln wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG (18.12.2018) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV (17.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 BbgBITV wird auf die EN 301549, Stand der Technik und auf Veröffentlichungen der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit verwiesen.

Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz – BremBGG (20.10.2020) bestimmt die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 13 Absatz 2 BremBGG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – HmbBGG (19.12.2019) und Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – HmbBITVO (10.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 1 HmbBITVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG (19.06.2019) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – BITV HE 2019 (16.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 2 BITV HE 2019 wird auf die EN 301549 und Stand der Technik verwiesen.

Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG M-V (29.05.2021) und Verordnung über barrierefreie Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern – BITVO M-V) (14.12.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 5 Absatz 2 BITVO wird auf EN 301549 verwiesen. § 5 Absatz 3 BITVO bezieht den Stand der Technik ein.

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz – NBGG (16.12.2021) und Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) (24.09.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 1 NBITVO wird auf die DIN-EN 301549 verwiesen.

Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (01.09.2018) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW (05.07.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 3 Absatz 1 BITVNRW wird auf die EN 301549 verwiesen.

Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (InklG RP) (17.12.2020) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz – BITV RP (17.12.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 1 Absatz 4 BITV RP wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG (11.03.2020) und Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung – SBGVO (08.12.2021) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 9 Absatz 2 SBGVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG (02.07.2019) und Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG (10.04.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 Absatz 2 BfWebG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt – BGG LSA (06.05.2019) und Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt – BGGVO (28.01.2021) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 11 Absatz 2 BGGVO LSA wird auf die EN 301549 verwiesen. In § 11 Absatz 3 BGGVO LSA wird auf die Anlage der Verordnung verwiesen, die die Anforderungen auf Konformitätsstufe AAA aus den WCAG 2.0 aus 2008 enthält.

Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG (29.03.2022) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen – BfWebV SH (04.09.2019) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 12b Absatz 3 LBGG wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG (30.07.2019) und Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – ThürBITVO (28.04.2020) bestimmen die Anforderungen der Barrierefreiheit. In § 2 ThürBITVO wird auf die anzuwendenden Standards in der BITV 2.0 verwiesen.

GEILE Leistung, konsequent umgesetzt

Die 4 Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit

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Element-Kreise-Barrierefreiheit

Barrierefreies Webdesign ist für Marken aus einer Vielzahl von Gründen unverzichtbar, die weit über die Erfüllung ethischer Standards oder gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Es spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Markenreichweite zu maximieren und positive Nutzererfahrungen für ein breiteres Publikum zu schaffen. Durch die Implementierung von Prinzipien des barrierefreien Designs machen Marken ihre Online-Inhalte einer breiteren Zielgruppe zugänglich, einschließlich Menschen mit verschiedenen Behinderungen wie Sehbehinderungen, Hörverlust, motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen.

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Wahrnehmbarkeit

Textalternativen, zeitgesteuerte Medien, Anpassbarkeit, Unterscheidbarkeit

Icon-Bedienbarkeit

Bedienbarkeit

Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, Anfälle vermeiden, Orientierung unterstützen, Eingabemodalitäten

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Verständlichkeit

Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Hilfe Fehler zu vermeiden

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Robustheit

Kompatibilität

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 1 im barrierefreien Advertising - Wahrnehmbarkeit

Die StrategieSchmiede verfolgt das Ziel, durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit sicherzustellen, dass alle Nutzer die bereitgestellten Funktionen und Informationen erfassen können. Ein Schlüsselelement dabei ist das sogenannte Zwei-Kanal-Prinzip, welches darauf abzielt, Inhalte über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass visuell aufnehmbare Inhalte auch in auditiver Form bereitgestellt werden und umgekehrt, akustische Informationen visuell dargestellt werden, um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus achtet die StrategieSchmiede darauf, Informationen nicht ausschließlich über Farben zu vermitteln, um den Bedürfnissen von Personen mit Farbsehstörungen gerecht zu werden, und wo möglich, Informationen auch haptisch erfahrbar zu machen.

In der praktischen Umsetzung sorgt die StrategieSchmiede dafür, dass Bilder und Grafiken mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, damit sie von Screenreadern erfasst werden können. Zudem wird die Möglichkeit geboten, die Abspielgeschwindigkeit von zeitbasierten Medien individuell anzupassen und Textgrößen nach Bedarf zu verändern, um die Lesbarkeit zu verbessern. Ein angemessener Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund wird gewährleistet, und es wird darauf geachtet, dass sich Vordergrund- von Hintergrundgeräuschen klar unterscheiden lassen. Videos werden mit Untertiteln versehen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu erhöhen und somit eine inklusive Web-Erfahrung zu schaffen.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 2 im barrierefreien Advertising - Bedienbarkeit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert darauf, dass ihre IT-Lösungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vollständig bedienbar sind. Ein zentrales Element dabei ist die Gewährleistung der Tastaturbedienbarkeit, die besonders für Nutzer mit motorischen Einschränkungen und blinde Menschen unerlässlich ist. Darüber hinaus achtet die StrategieSchmiede darauf, dass Zeitbegrenzungen für bestimmte Aktionen so gesetzt sind, dass sie für jeden Nutzer machbar sind, um niemanden auszuschließen.

Um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten, verzichtet die StrategieSchmiede bewusst auf Elemente, die blinken oder blitzen, da diese bei Menschen mit Epilepsie Anfälle auslösen können. Die Navigation innerhalb der IT-Lösungen wird durch eindeutig formulierte Linktexte und vielfältige Navigationsmöglichkeiten erleichtert, sodass sich jeder Nutzer intuitiv zurechtfinden kann. Zudem stellt die StrategieSchmiede sicher, dass für komplexere Interaktionen, die üblicherweise Zeigergesten erfordern, stets alternative Bedienmöglichkeiten vorhanden sind, um eine umfassende Zugänglichkeit zu garantieren.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 3 im barrierefreien Advertising - Verständlichkeit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert auf das Prinzip der Verständlichkeit, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte einem möglichst breiten Publikum zugänglich sind. Dies gilt nicht nur im Rahmen der IT-Barrierefreiheit, sondern auch darüber hinaus. Es ist entscheidend, dass die Informationen auch beim Vorlesen klar und verständlich bleiben. Deshalb setzt die StrategieSchmiede auf eine Sprache, die sowohl klar als auch einfach ist, und bietet bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen an. Dies stellt sicher, dass auch Personen, die nicht mit dem Fachgebiet vertraut sind, Menschen mit anderer Muttersprache oder Personen mit kognitiven Einschränkungen die Inhalte problemlos verstehen können.

Ein weiterer Aspekt der Verständlichkeit, den die StrategieSchmiede berücksichtigt, ist die Vorhersehbarkeit und Konsistenz der Benutzeroberfläche. Durch eine einheitliche Darstellung und Navigation wird die Bedienung intuitiver und Nutzer können sich leichter orientieren. Zudem legt die StrategieSchmiede großen Wert darauf, die Nutzer bei der Eingabe zu unterstützen und Fehler zu vermeiden, um die Interaktion mit ihren IT-Lösungen so reibungslos und verständlich wie möglich zu gestalten.

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Von uns umgesetzt:
Prinzip 4 im barrierefreien Advertising - Robustheit

Die StrategieSchmiede legt großen Wert auf die Robustheit ihrer digitalen Inhalte, um eine optimale Kompatibilität mit verschiedenen Benutzeragenten, wie Webbrowsern, und assistiven Technologien, wie Screenreadern, zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass bei der Entwicklung und Bereitstellung der Inhalte ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Standards gelegt wird. Dazu gehört die Verwendung korrekter Syntax und die konsistente Anwendung von HTML. Durch diese Maßnahmen stellt die StrategieSchmiede sicher, dass du als Nutzer stets eine reibungslose und zugängliche Erfahrung hast, unabhängig von den von dir verwendeten Technologien.

In jedem Auftrag kostenlos enthalten

Unsere umfangreichen Garantien

Wer kennt es nicht? Große Versprechen von großen Agenturen. Und am Ende immer die gleichen Probleme: mehr Budget, die Deadline ist nicht eingehalten, keiner versteht die Anforderungen und das Ergebnis ist auch irgendwie anders als geplant. Wenn dir das nicht gefällt, dann solltest du dich mit unseren kostenlosen Garantien beschäftigen.

Budget Garantie

Wir garantieren dir einen Festpreis auf alle Leistungen. So sind deine Aufträge planbar und du arbeitest mit einem zuverlässigen Partner.

Termin Garantie

Wir halten uns an vereinbarte Termine - garantiert. Deine Projekte werden pünktlich abgeschlossen und an dich übergeben.

Marken Garantie

Deine Marke, dein Projekt. Wir führen Projekte ausschließlich im Rahmen deiner Marke aus - optisch, inhaltlich und an die Zielgruppe angepasst.

"Kapiert" Garantie

Kein sinnloses Marketing Bla Bla. Wir garantieren das du uns verstehst und das alle Projekte "verwendbar" an dich übergeben werden.

Die Basis für alles:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für dich zusammengefasst. Wenn es Fragen gibt, freuen wir uns auf dich, deine Ideen und natürlich deinen Auftrag.

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

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Bestehende digitale Auftritte und Angebote, die unter das Gesetz fallen, müssen bis zum 27. Juli 2030 barrierefrei sein. Digitale Auftritte und Software werden kontinuierlich verändert. Neue Inhalte werden hinzugefügt und bestehende Inhalte oder Funktionen werden optimiert. Dadurch verändert sich dein digitales Produkt. Diese Veränderung kann sehr schnell als „wesentlich“ eingestuft werden. Und sobald du nach dem 28. Juni 2025 eine wesentliche Änderung vornimmst, muss diese Änderung barrierefrei gestaltet sein. Solltest du beispielsweise dein Sortiment erweitern, neue Formulare einführen oder den Content umfangreich ausbauen, dann gelten diese Änderungen als wesentlich.

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Das Gesetz gilt für Online-Shops, Webseiten und Software, die ab dem 28. Juni 2025 online gestellt werden. Sie müssen von Anfang an barrierefrei sein. Für Software und digitale Präsenzen, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, gilt eine Übergangsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass deine digitalen Präsenzen nicht schon vorher barrierefrei sein müssen.

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Digital barrierefrei bedeutet, WCAG-konform (AA) zu sein. Drittanbieter-Software, die in deiner Webseite/deinem Online-Shop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.

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Firmen die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Signatur-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen für ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen nutzen, müssen ihr Angebot ebenfalls barrierefrei umbauen.

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Das Gesetz betrifft unter anderem den digitalen Bereich (Webseiten, Apps, Online-Shops), insbesondere digitale Dienste, die unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen (§ 1 Absatz 3 Nr. 5 BFSG).

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers, im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

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Für öffentliche Stellen gelten die Kriterien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Für Unternehmen gelten die technischen Anforderungen der DIN EN 301 549. Diese Norm legt fest, was Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Die technischen Anforderungen beziehen sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

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Ausnahme 1: Nach § 2, Nr. 17 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nicht verpflichtet, ihren Online-Auftritt barrierefrei zu gestalten, wenn das Unternehmen: weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.

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Ausnahme 2: Wenn du der Meinung bist, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für dein Unternehmen darstellt, kannst du eine Ausnahme beantragen. Dazu musst du einen Antrag bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausnahmen nur in seltenen Fällen gewährt werden und eine große Hürde darstellen.

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Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz ist Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es legt fest, dass sich Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern fair verhalten müssen und bestimmte öffentlich-rechtliche Pflichten zu erfüllen haben.

 

Wer jetzt große Features entwickelt, ohne die Barrierefreiheit einzuplanen, verbrennt (viel) Geld. Digitale Barrierefreiheit ist also tendenziell teuer – wenn sie nicht frühzeitig in den Prozess eingeplant wird. Wer sich heute nicht um Barrierefreiheit kümmert, hat 2025 mit noch mehr Arbeit und noch höhere Kosten zu rechnen.

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Wer einen Vertrag schließt, muss auf die Rechte, Interessen und Güter des anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. Dies gilt auch schon während des Vertragsschlusses. Wenn dabei ein Vertragspartner von der Fachkunde des anderen Vertragspartners abhängig ist, muss darauf besonders achtgegeben werden. Das bedeutet unter anderem, dass man zum Beispiel darauf achtet, dass es keine Barrieren gibt, um an die nötigen Informationen zu kommen, die man für den Vertragsabschluss benötigt. Wenn Informationen nicht barrierefrei zugänglich oder die Software nicht barrierefrei ist und der Verbraucher deshalb einen Fehler macht (z. B. die falsche Reise bucht oder die falsche Menge eines Produkts kauft), kann er Schadensersatz verlangen.

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Wir machen´s barrierefrei

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Barrierefreie Webentwicklung und Webdesign – Level AAA

Barrierefreie Webentwicklung und Webdesign -
Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Konformitätsstufe Level AAA

Wir setzen deine Website nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) um. Dazu halten wir uns zu 100% an die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um.

In der StrategieSchmiede sehen wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als eine Chance, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen und erkennen die immense Bedeutung der Barrierefreiheit als Schlüssel zur Erweiterung deiner Zielgruppe. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, Onlineshops vollständig barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ein gleichberechtigtes Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Bei der StrategieSchmiede ist uns bewusst, dass jede Designentscheidung die Möglichkeit bietet, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Produkts oder einer Umgebung zu verbessern. Inklusives Design ist daher ein integraler Bestandteil unserer Arbeit. Das bedeutet für uns an alles zu denken, von der barrierefreien User Experience bis zum fertigen Onlineshop, der Website oder eben einer kompletten Markenstrategie.

Wir machen eure digitalen Projekte nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verständlich, bedienbar, wahrnehmbar und robust.

Worauf wartest du noch? Lass uns über barrierefreie digitale Produkte sprechen und aus deiner Marke ein „Lovebrand“ machen.

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Bei der StrategieSchmiede sind wir uns der vielfältigen Hürden bewusst, die Usern im Internet begegnen können, sei es durch technische, visuelle oder inhaltliche Barrieren. Wir verstehen die Bedeutung von präzisen Alt-Attributen und Bildunterschriften, damit blinde Nutzerinnen Bilder und Grafiken nachvollziehen können. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit einer eindeutigen Navigation und korrekten Markierungen für die effektive Nutzung von Screenreadern. Für Personen mit motorischen Beeinträchtigungen priorisieren wir eine leichtgängige Bedienung der Webseiten, während wir für Menschen mit Lernschwierigkeiten Inhalte in Leichter Sprache anbieten.

In unserem Bestreben, Webseiten so zugänglich wie möglich zu machen, akzeptieren wir, dass eine absolut barrierefreie Website eine Idealvorstellung ist. Stattdessen zielen wir darauf ab, die digitalen Barrieren so weit wie möglich zu minimieren. Unser Ansatz bei der StrategieSchmiede ist es, Webpräsenzen zu entwickeln, die ein inklusives und optimales Online-Erlebnis für alle Nutzer*innen ermöglichen, indem wir die Zugänglichkeit in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.

Inklusion im Webdesign stellt nicht nur eine Anforderung dar, sondern verkörpert auch eine Verantwortung, eine Möglichkeit und einen Mehrwert für jeden. Webseiten sollten Orte sein, an denen sich alle Besucherinnen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, angenommen und geschätzt fühlen. Die Schaffung barrierefreier digitaler Räume dient nicht nur den Usern, indem sie ihnen ermöglicht, selbstbestimmt und autonom im Internet zu agieren. Sie bietet auch den Betreibern von Webseiten vielfältige Vorteile, indem sie digitale Hürden abbaut.

Wir machen Websites zugänglich

Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite kann eine komplexe Herausforderung sein. Bei der StrategieSchmiede nehmen wir Ihnen diese Aufgabe ab und gewährleisten, dass Ihre Online-Präsenz für alle Menschen problemlos zugänglich ist. Barrierefreie Webseiten sind für Menschen mit Einschränkungen essentiell, um am digitalen Geschehen gleichberechtigt teilnehmen zu können.

Merkmale wie gut lesbare Schriftgrößen, deutliche Kontraste, intuitive Navigation, leicht verständliche Inhalte und die Bedienbarkeit per Tastatur verbessern nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern optimieren das Nutzererlebnis für alle Besucher Ihrer Webseite. Dies trägt dazu bei, ein möglichst umfassendes Publikum anzusprechen.

Unser Team von Experten sorgt dafür, dass Ihre Webseite nicht nur den aktuellen rechtlichen Vorgaben und Standards für barrierefreies Webdesign entspricht, sondern auch in Punkten wie Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Ästhetik und Inhalt heraussticht. Ob Sie einen neuen Internetauftritt planen oder eine bestehende Webseite verbessern möchten, die StrategieSchmiede steht Ihnen zur Seite.

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Barrierefreies Webdesign für dich gemacht

Für wen ist barrierefreies Webdesign geeignet?

Wir machens ein wenig anders als andere Agenturen. Wir sprechen nicht nur von unseren wundervollen Leistungen (machen wir aber später noch), wir sagen dir erst einmal, ob das Produkt überhaupt für dich geeignet ist.

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Firmen die über die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen informieren müssen (verpflichtend mit der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes)

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Firmen die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Signatur-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen für ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen nutzen

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Firmen die unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fallen (Websitebetreiber, Onlinehändler, Onlineshops, Elektronischer Geschäftsverkehr, E-Books etc.)

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden

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Marken (Online-Shops, Webseiten und Software) die ab dem 28. Juni 2025 online gestellt werden. Sie müssen von Anfang an barrierefrei sein.

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Shop- und Websitebetreiber die wesentliche Änderungen an ihren Auftritten planen. Dadurch verändert sich dein digitales Produkt. Diese Veränderung kann sehr schnell als „wesentlich“ eingestuft werden. Und sobald du nach dem 28. Juni 2025 eine wesentliche Änderung vornimmst, muss diese Änderung barrierefrei gestaltet sein. Solltest du beispielsweise dein Sortiment erweitern, neue Formulare einführen oder den Content umfangreich ausbauen, dann gelten diese Änderungen als wesentlich

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Marken die mehr Reichweite wollen: Barrierefreie Webseiten verbessern die Reichweite deiner Marke, da Suchmaschinen wie Google die Benutzererfahrung hoch bewerten. Eine barrierefreie Gestaltung deiner Webseite erhöht die Nutzerfreundlichkeit und Zufriedenheit, was wiederum deine Online-Sichtbarkeit steigern kann.

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Marken die digitale Teilhabe stärken wollen: Stärke die digitale Inklusion durch eine barrierefreie Webseite, die selbstständige Nutzung ermöglicht und so die Autonomie der Nutzer fördert.

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Marken, die auf geiles SEO stehen: Wir steigern dein SEO durch barrierefreies Webdesign, das Screenreadern und Suchmaschinen-Crawlern durch eine logische Code-Struktur hilft, deine Inhalte besser zu erfassen und so deine Suchergebnis-Platzierung verbessert.

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Deutlich mehr potenzielle Kunden: Durch die Optimierung deiner Webseite erreichst du nicht nur eine größere Anzahl an Menschen, sondern sprichst auch eine breitere Zielgruppe an. Bedenke, dass Beeinträchtigungen vielseitig sind und sich im Laufe des Lebens verändern können. Personen, die heute problemlos auf deine Angebote zugreifen können, könnten in einigen Jahren vor Herausforderungen stehen. Indem du barrierefreie Lösungen implementierst, sicherst du die Zugänglichkeit deiner Inhalte für alle, auch für die Zukunft.

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Bei der StrategieSchmiede verpflichten wir uns, deine Webseite gemäß den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu gestalten. Wir begreifen die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Chance, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen und dadurch deine Zielgruppe zu erweitern. Unsere Expertise erstreckt sich darauf, Onlineshops und Webseiten so zu entwickeln, dass sie allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ein gleichberechtigtes Nutzungserlebnis bieten.

Inklusives Design ist für uns mehr als ein Arbeitsprinzip; es ist ein zentraler Bestandteil unserer Philosophie, der sich durch alle unsere Projekte zieht. Von der Gestaltung einer barrierefreien Benutzeroberfläche bis hin zur Entwicklung einer umfassenden Markenstrategie, wir berücksichtigen alle Aspekte, um digitale Barrieren zu minimieren und ein optimales Online-Erlebnis für alle Nutzer*innen zu schaffen.

Wir sind uns bewusst, dass vollständige Barrierefreiheit eine Idealvorstellung ist, doch unser Ziel ist es, die Zugänglichkeit so weit wie möglich zu maximieren. Unser erfahrenes Team stellt sicher, dass deine Webseite nicht nur den aktuellen Standards entspricht, sondern auch in Sachen Performance, Sicherheit und Design überzeugt. Lass uns gemeinsam deine digitale Präsenz so gestalten, dass sie jedem offensteht.

Konformitätsstufe AAA - Barrierefreiheit

Wenn eine Webseite den Anforderungen der WCAG entspricht, wird dies als Konformität bezeichnet. Wichtig dabei ist, dass nicht zwingend jedes Erfolgskriterium des Standards erfüllt sein muss. Das World Wide Web Consortium (W3C) definiert drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA, die aufzeigen, inwieweit eine Webseite den Anforderungen von Nutzern mit Beeinträchtigungen gerecht wird.

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Eine Website entspricht der Konformitätsstufe A, wenn alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllt sind oder eine alternative Version der Website zur Verfügung steht, die die entsprechenden Kriterien erfüllt - niedriges Zugänglichkeitsniveau

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Eine Website entspricht der Konformitätsstufe AA, wenn alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA erfüllt sind oder eine alternative Version der Website zur Verfügung steht, die die entsprechenden Kriterien erfüllt - mittleres Zugänglichkeitsniveau

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Eine Website entspricht der Konformitätsstufe AAA, wenn alle Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA erfüllt sind oder eine alternative Version der Website zur Verfügung steht, die die entsprechenden Kriterien erfüllt - hohes Zugänglichkeitsniveau

Konformität im Kontext der Webzugänglichkeit bezieht sich stets auf eine individuelle Webseite, also ein einzelnes HTML-Dokument, das über eine eigene URL zugänglich ist. Die Konformität wird immer für die gesamte Webseite vergeben und nicht für einzelne Abschnitte.

Wenn spezifische Teile einer Webseite nicht die gewünschte Stufe der Konformität erreichen, kann diese nicht der gesamten Webseite zugeschrieben werden. Zudem, wenn eine Webseite Teil einer Sequenz von Webseiten ist, die zusammen eine bestimmte Funktion ermöglichen, müssen alle beteiligten Webseiten mindestens die angestrebte Konformitätsstufe erfüllen. Sollte eine einzige Webseite innerhalb dieser Sequenz die Kriterien nicht erfüllen, gilt dies für den gesamten Pfad, und die angestrebte Konformitätsstufe wird allen beteiligten Webseiten verwehrt.

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Freiwillige Konformitätserklärung

Webseitenbetreiber haben die Option, eine freiwillige Konformitätserklärung für Webseiten zu erstellen, die den WCAG-Standards entsprechen. Diese Erklärung, die keinen Einfluss auf die tatsächliche Zugänglichkeit der Webseite hat, dient als formelle Bestätigung der Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien. Für die Ausstellung einer solchen Erklärung sind bestimmte Kerninformationen erforderlich, darunter das Datum der Erklärung, die spezifische Version der WCAG, auf die sich die Erklärung bezieht, die erreichte Konformitätsstufe (A, AA oder AAA) sowie eine detaillierte Auflistung der betroffenen Webseiten und der eingesetzten Webtechnologien, die die Konformität beeinflussen.

Zusätzlich kann die Erklärung um weitere Details ergänzt werden, wie etwa eine Auflistung der Erfolgskriterien, die über die festgelegte Konformitätsstufe hinausgehen, eine Aufzählung aller verwendeten Webtechniken, die nicht direkt die Konformität beeinflussen, und Informationen zu den User-Agents, mit denen die Webseite getestet wurde. Auch maschinenlesbare Versionen der Technologieliste und der Konformitätserklärung selbst können hinzugefügt werden, ebenso wie Angaben zu weiteren barrierefreien Gestaltungsmaßnahmen, die über die WCAG hinausgehen.

Bei jedem Projekt übernimmt die StrategieSchmiede die Erstellung dieser Konformitätserklärung, um sicherzustellen, dass alle digitalen Angebote nicht nur den technischen Standards entsprechen, sondern auch formal ihre Barrierefreiheit nachweisen können. Dieser Service unterstreicht unser Engagement für eine inklusive digitale Welt und bietet unseren Kunden die Sicherheit, dass ihre Webpräsenz allen Nutzern gerecht wird.

Du willst erfolgreiches barrierefreies Webdesign?Bist aber noch nicht ganz überzeugt?

Verstehen wir... Und genau deshalb haben wir unsere Leistungen für dich zusammengestellt.

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LEISTUNGEN

Wir setzen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konform für dich um

In der StrategieSchmiede sehen wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als eine Chance, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen.

Zielgruppenerweiterung

In der StrategieSchmiede erkennen wir die immense Bedeutung der Barrierefreiheit als Schlüssel zur Erweiterung deiner Zielgruppe.

Wir sorgen für Barrierefreiheit im E-Commerce

Bei der StrategieSchmiede setzen wir uns dafür ein, Onlineshops vollständig barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ein gleichberechtigtes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.

LEISTUNGEN

User Experience und Customer Journey

Wir betrachten deine Marke ganzheitlich. Dazu gehört eine barrierefreie User Experience und eine barrierefreie Customer Journey. So wird deine Marke digital erlebbar.

Suchmaschinenoptimierung

Durch die Integration eines barrierefreien Webdesigns, dass eine logische und semantisch konsistente Strukturierung des Quellcodes erfordert, verbessern wir deine Suchmaschinenoptimierung erheblich.

Barrierefreie Kampagnen

Auch das Advertising betrachten wir für dich mit der „Brille“ der Barrierefreiheit. Deine Website, dein Onlineshop machen barrierefreie Kampagnen möglich.

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