Die Konformitätserklärung für Barrierefreiheit
Die Konformitäts-erklärung für Barrierefreiheit Barrierefreie Websites werden ab 2025 für Unternehmen zur Pflicht – Das weißt du ganz sicher, sonst wärst du nicht auf dieser Seite. Und wir sagen es dir an dieser Stelle noch einmal: Du bist ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet! Und natürlich unterstützen wir dich dabei mit unserer Expertise. Dazu gehört auch die „Konformitätserklärung“ im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Sie setzt als Basis auf die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und an diese halten wir uns auch. Darüber hinaus wird die erreichte Konformitätsstufe angegeben (von Level A bis Level AAA) und passend dazu die eingesetzten Technologien. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Dokument, das typischerweise als Unterseite auf deiner Webseite zu finden ist. Es beschreibt den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit deiner Webseite. In dieser Erklärung wird detailliert aufgeführt, welche Bereiche deiner Webseite barrierefrei gestaltet sind, welche nicht und die Gründe dafür. Es ist jedoch