Geschmiedet für eine digitale barrierefreie Zukunft

Unser Ratgeber für digitale Barrierefreiheit

Wir leben in einer Welt, die sich fast ausschließlich digital orientiert, weiterentwickelt und wächst. Die Kommunikation und Informationsbeschaffung finden heute verstärkt über Websites, soziale Medien und digitale Plattformen statt. Während sich ein Großteil der Bevölkerung problemlos in der Online-Welt navigiert, stehen andere vor erheblichen Barrieren, die ihre Teilhabe erschweren.

Die StrategieSchmiede hat sich auf die Umsetzung barrierefreier, digitaler Angebote spezialisiert. Dazu gehört für uns nicht nur die Umsetzung von Farb- und Schriftsetzungen, textliche Beschreibungen und Emojis. Es geht vielmehr darum, die ganze Marke barrierefrei erlebbar zu machen. Warum wir das tun und wie wir das tun, erfahrt ihr in diesem Ratgeber und ihr findet hier auch direkt die passenden Angebote für die Umsetzung in eurer ganz persönlichen Markenwelt. So wird aus einer „einfachen“ Marke ein digitales Erlebnis, aus responsiven Ansätzen eine übergreifende verfügbare Customer Journey und aus einem Corporate Design ein Digital Brand Lab mit barrierefreien Modulen zur einfachsten Anwendung. Auch wenn dieser Satz ein wenig sperrig klingt, er beschreibt genau wie wir denken und wie wir eure Zielgruppe mit den richtigen Designs erobern.

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Unsere Angebote für dich Alles aus der StrategieSchmiede für eine barrierefreie Welt

Wir denken digitale Barrierefreiheit nicht nur entlang des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) - Auch wenn die Barrierefreiheit im digitalen Raum ab 2025 Pflicht ist, wir denken die Sache für dich ganzheitlich. Von der Website, über barrierefreie Kampagnen bis hin zum Corporate Design. Wir haben alles durchdacht. Und das Beste, bei uns gibt es die Leistungen zum Festpreis. 

Barrierefreie Websites

Websiteentwicklung und -optimierung

ab 4.900 €

Wir machen aus simplen Websites barrierefreie Schätzchen - für mehr Reichweite, mehr Leads und gnadenlos gute Performance. Und nebenher noch gesetzeskonform.

Barrierefreier E-Commerce

Shopentwicklung und -optimierung

ab 4.900 €

Onlineshopping ist allgegenwärtig, aber für viele Menschen mit Hürden verbunden. Wir machen es barrierefrei, ein ganzes Stück geiler und sorgen für neue Zielgruppen.

Barrierefreie Strategie

Dein persönliches Strategiemodell

ab 24.900 €

Wir wandeln deine gesamte Marke auf die Anforderungen der Barrierefreiheit um. Damit entwicklen wir für dich eine Strategie - Heute und für die Zukunft.

Barrierefreies Designsystem

Corporate Design - neu gedacht

ab 4.900 €

Wir schaffen für dich ein einheitliches Designsystem - barrierefrei, anwendbar und ganzheitlich gedacht. So sieht deine Marke nicht nur gut aus, sie ist auch attraktiv.

Barrierefreie Customer Experience

Erlebnisse gestalten

ab 2.900 €

Deine Zielgruppe, ihre Reise - Wir helfen dir eine barrierefreie Customer Experience aufzubauen. Für qualifiizierbare Leads und einzigartige Markenerlebnisse.

Barrierefreier Content

Cotententwicklung und -optimierung

ab 4.900 €

Nur wenig hat so viel Bedeutung im Marketing wie der richtige Content. Wir betreuen dich von der Suchwortrecherche, über die Strategie bis zum fertigen barrierefreien Inhalt.

Barrierefreie Kampagnen

Advertising für die Zukunft

ab 1.990 €

Wir denken Kampagnen digital, effizient und barrierefrei. Damit kannst du dich von der Masse abheben und Kampagnen fahren, die wirklich genutzt werden.

Prüfung auf Konformität

Sicherheit für deine Marke

ab 490 €

Wir setzen auf Konformität und die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die passende Konformitätsprüfung nehmen wir gerne für dich vor.

Zertifizierung

Expertise zeigen

ab 990 €

Was nützt das beste Marketing, wenn die Expertise nicht bewiesen wird? Nichts! Wir  zertifizieren dich auf Barrierefreiheit. Dazu kooperieren wir mit einem Wirtschaftsverein.

Die Kurzfassung für alle die es eilig haben
Leistungen aus der StrategieSchmiede für eine barrierefreie digitale Welt.

Wir stehen für digitale Barrierefreiheit und setzen deine Marke für die Zukunft um - barrierefreie Webentwicklung und Webdesign, Corporate Design, Content, Onlineshops und Kampagnen.

Icon-Strategie-Barrierefreiheit

Barrierefreie Markenstrategie

Es geht nicht nur um Webdesign und ein wenig „Schönheit“ im Marketing. Wir erarbeiten für dich eine vollständige Markenstrategie und integrieren dort die Barrierefreiheit. Die Strategie ist nach dem Hagakure Modell anwendbar, transparent und auf deine Lieblingsmenschen ausgerichtet (Wer hier Fragen hat, es geht um deine Zielgruppe).

Icon-Webdesign-Barrierefreiheit

Wir setzen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konform für dich um

In der StrategieSchmiede sehen wir das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz als eine Chance, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen.

Icon-Onlineshop-Barrierefreiheit

Wir sorgen für Barrierefreiheit im E-Commerce

In der StrategieSchmiede setzen wir uns dafür ein, Onlineshops vollständig barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ein gleichberechtigtes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.

Icon-Zielgruppe-Barrierefreiheit

Zielgruppenerweiterung

In der StrategieSchmiede erkennen wir die immense Bedeutung der Barrierefreiheit als Schlüssel zur Erweiterung deiner Zielgruppe.

Digitale-Barrierefreiheit-Corporate-Design

Barrierefreies Corporate Design

Wir lieben es Marken richtig gut kennenzulernen und das Allerbeste (nicht eure Kohle) aus Ihnen rauszuholen. Dazu gehört die Entwicklung barrierefreier Corporate Designs.

Deine Marke besteht aus dem Corporate Design, der Corporate Communication und dem Corporate Behavior. Diese 3 Elemente sind der Wegweiser zur erfolgreichen Markenbildung.

Icon-WCAG-Barrierefreiheit

Umgesetzt nach WCAG 2.1.

Wir machen eure digitalen Projekte nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verständlich, bedienbar, wahrnehmbar und robust.

Icon-Zertifizierung-Barrierefreiheit

Zertifizierung

In Zusammenarbeit mit einem großen Wirtschaftsverein, nehmen wir für Marken die Zertifizierung für barrierefreie digitale Produkte nach BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), DIN EN 301 549, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vor.

Icon-Inklusives-Design-Barrierefreiheit

Inklusives Design

In der StrategieSchmiede ist uns bewusst, dass jede Designentscheidung die Möglichkeit bietet, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Produkts oder einer Umgebung zu verbessern. Inklusives Design ist daher ein integraler Bestandteil unserer Arbeit.

Icon-Konformitätserklärung-Barrierefreiheit

Konformitätserklärung

Wir setzen für unsere Kunden die Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit (nach den Vorgaben der EU) direkt mit um.

Icon-Dienstleistung-Barrierefreiheit

Wir stellen eure Dienstleistungen ohne digitale Hindernisse zur Verfügung

Das bedeutet für uns an alles zu denken, von der barrierefreien User Experience bis zum fertigen Onlineshop, der Website oder eben einer kompletten Markenstrategie.

Icon-Zielgruppenerweiterung-Barrierefreiheit

Deine Zielgruppe

Wir setzen in eurer Zielgruppe auf Menschen mit visuellen, auditorischen, kognitiven motorisch/sensorischen Beeinträchtigungen. Das ermöglicht digitale Teilhabe und prägt euer Markenbild.

Icon-Testumgebung-Barrierefreiheit

Moderne Testumgebung

Wir schaffen eine Testumgebung, um die Barrierefreiheit deiner Marke auf Herz und Nieren zu prüfen.

Icon-Kuenstliche-Intelligenz-Barrierefreiheit

Wir nutzen Künstliche Intelligenz, um eure Marken barrierefrei zu machen

Um deine Produkte, deine Website oder deinen Onlineshop zu optimieren, setzen wir auf die Entwicklung mit künstlicher Intelligenz.

Icon-Innovation-Barrierefreiheit

Wir erkennen Barrierefreiheit als echten Innovationstreiber und Imageverbesserer

Für die StrategieSchmiede stellt die Anpassung an barrierefreie Standards eine wesentliche Gelegenheit dar, das Ansehen deiner Marke langfristig zu verbessern.

Icon-Richtlinien-Barrierefreiheit

Wir setzen die Richtlinien der WCAG 2.1 sauber um

Bei der StrategieSchmiede setzen wir uns dafür ein, die 13 Richtlinien der WCAG 2.1 konsequent umzusetzen, um unsere Inhalte für alle Nutzer zugänglicher zu machen.

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Wir sorgen für ausreichend Wissen

Es ist entscheidend, dass Marken Wissen zur Barrierefreiheit aufbauen. Wir bilden deine Mitarbeiter, andere Agenturen und auch Dienstleister weiter.

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Transparente Planung

Wir machen deine Planungen im Marketing und damit in der digitalen Barrierefreiheit völlig transparent.

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Wir vermeiden doppelte Entwicklungskosten

Wer jetzt große Features entwickelt, ohne die Barrierefreiheit einzuplanen, verbrennt (viel) Geld. Das wollen wir für dich aktiv vermeiden.

Digitale Barrierefreiheit für Marken, Websites, Onlineshops und digitale Produkte

In Deutschland sind ungefähr 350.000 Menschen von Sehbehinderungen betroffen, während rund 4 Millionen Menschen, also etwa 5% der Gesamtbevölkerung, Farbsehschwächen aufweisen. Zudem gibt es etwa 80.000 gehörlose Menschen und schätzungsweise 16 Millionen, die eine Form von Schwerhörigkeit haben, was nahezu einem Viertel der Einwohner entspricht. Diese Personengruppen stoßen oft auf Hindernisse beim Zugang zu digitalen Angeboten, da ihre Bedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden, was zu einer Form der Benachteiligung führt.

Umso wichtiger ist es, eure Marke auf die Gegebenheiten rund um die Accessibility (also Barrierefreiheit) umzubauen und damit zukunftsfähig zu machen. Ohnehin wird die Barrierefreiheit von Onlineangeboten ab Juni 2025 zur Pflicht. Dafür sorgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es ist also jetzt Zeit für Marken zu handeln und die StrategieSchmiede hilft bei der markenkonformen Umsetzung.

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Stichtag 28. Juni 2025 für den barrierefreien Umbau von Websites, Apps und digitalen Angeboten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, am wirtschaftlichen Geschehen teilzuhaben. Besonders Personen mit Behinderungen stoßen auf Hindernisse, die sie von dieser Teilnahme ausschließen, was besonders im digitalen Sektor spürbar ist. Das Gesetz beabsichtigt, diese Barrieren zu beseitigen, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen zukünftig ohne Zugangshindernisse bereitzustellen. Doch was versteht man in diesem Kontext unter dem Begriff der digitalen Barrierefreiheit?

Die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Verlagerung alltäglicher Transaktionen ins Internet vereinfachen für viele den täglichen Lebensablauf erheblich. Dies umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, angefangen beim Einkaufen in Online-Shops, über das Reservieren von Urlaubsreisen auf Buchungsplattformen, bis hin zur Interaktion mit anderen über soziale Medien. Während diese digitalen Dienste für die Mehrheit problemlos und fast intuitiv nutzbar sind, stehen andere Nutzer vor großen Herausforderungen. Diese können durch das Fehlen von unterstützenden Funktionen wie Untertiteln oder Vorleseoptionen entstehen. Ziel ist es, digitale Inhalte für jeden zugänglich und nutzbar zu machen, um eine inklusive Teilhabe am digitalen Leben zu gewährleisten. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist somit ein entscheidender Schritt hin zu einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe.

Digitale Barrierefreiheit steht für die uneingeschränkte Nutzbarkeit digitaler Dienste durch alle Personen, einschließlich jener mit Behinderungen. Sie umfasst zudem die Zugänglichkeit dieser Angebote für ältere Menschen oder solche, die vielleicht nicht so vertraut mit digitalen Technologien sind. Die Intention, das Internet für eine breitere Nutzerschaft zugänglicher zu machen, entwickelt sich für Unternehmen mit einer Online-Präsenz zunehmend zu einer verbindlichen Anforderung. Bis zum Stichtag des 28. Juni 2025 ist es erforderlich, dass sowohl Webseiten als auch mobile Applikationen in einer barrierefreien Weise umgesetzt werden.

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Aus einer europäischen Richtlinie wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit findet ihren Ursprung in einer europäischen Richtlinie, die durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 16. Juli 2021 in deutsches Recht überführt wurde.

Bereits mit der EU-Richtlinie 2016/2102, die den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen regelt, wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen. In Deutschland wurde diese Anforderung durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) umgesetzt, wodurch öffentliche Institutionen dazu verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Die Verantwortung wird nun auf den privaten Sektor ausgeweitet. Am 17. April 2019 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt. Diese Richtlinie, die Deutschland am 16. Juli 2021 mit dem BFSG in nationales Recht integrierte, beschränkt sich nicht nur auf digitale Inhalte, sondern erstreckt sich auf alle Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Branchen und Sektoren.

Die wichtigsten Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist in Deutschland für den 28. Juni 2025 angesetzt.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das am 20. Mai 2021 durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit orientiert sich an einer EU-Vorgabe, die darauf abzielt, Zugangsbarrieren zu Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Einschränkungen zu minimieren. Dieses Gesetz erstreckt sich auf eine Vielzahl digitaler Geräte und Anwendungen, darunter Computer, Tablets, Automaten für Geld- und Fahrscheine, Mobiltelefone, Internet-Router, internetfähige Fernsehgeräte und E-Book-Reader. Zusätzlich beinhaltet es Vorschriften für Dienstleistungen wie Telefonie, Messaging, Internetzugang, Personenbeförderung, Finanzdienstleistungen und E-Commerce. Die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards obliegt den einzelnen Bundesländern. Die neuen Regelungen treten grundsätzlich am 28. Juni 2025 in Kraft. Für Selbstbedienungsterminals ist jedoch eine Übergangszeit von 15 Jahren vorgesehen, um die Anpassungen vorzunehmen.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Rahmenbedingungen für Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich, die ab dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen oder angeboten werden. Laut § 2 Nr. 2 BFSG umfasst der Begriff „Produkte“ Materialien, Mischungen oder Artikel, die durch einen Herstellungsprozess entstanden sind, wobei Lebensmittel, Tierfutter, lebende Pflanzen und Tiere sowie Produkte biologischen Ursprungs, die direkt mit ihrer Fortpflanzung verbunden sind, nicht darunter fallen. Demnach fallen unter das BFSG beispielsweise Computer, Geldautomaten, E-Book-Lesegeräte und Ticketmaschinen. Zudem bezieht sich das Gesetz auf Dienstleistungen wie Webseiten, Online-Handel, elektronische Ticketing-Systeme und mobile Apps.

Verkäufer, Produzenten, Importeure und Anbieter von Dienstleistungen, die unter den Geltungsbereich des BFSG fallen, sind verpflichtet, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

Das BFSG sieht jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor, die die im Gesetz definierten Dienstleistungen bereitstellen. Kleinstunternehmen werden als solche definiert, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen. Für Kleinstunternehmen, die relevante Produkte anbieten, existiert diese Ausnahmeregelung nicht.

Wirtschaftsakteure, die nicht unter die in § 1 Absatz 3 BFSG aufgeführten Dienstleistungen fallen oder keine in § 1 Absatz 2 BFSG genannten Produkte herstellen, sind nicht an die Vorschriften des BFSG gebunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Geltungsbereich des BFSG in Zukunft auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt wird.

Welchen Zweck verfolgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist es, die Teilhabe von Senioren sowie Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen im digitalen Umfeld zu verbessern. Das Gesetz strebt an, diesen Personengruppen einen diskriminierungsfreien Zugriff auf Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Für welche Produkte gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produktgruppen den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen müssen. Dazu zählen unter anderem Geräte wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones und Mobiltelefone, sowie Fernseher mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und verschiedene Arten von Automaten mit interaktiven Funktionen, wie Geldautomaten und Check-in-Automaten, aber auch Router. Diese Produkte müssen so gestaltet und verpackt sein, dass sie den Vorgaben des BFSG gerecht werden.

Wenn du Produkte aus diesen Kategorien anbietest und sie auch nach dem Stichtag, dem 28. Juni 2025, weiter verkaufen möchtest, musst du sicherstellen, dass sie den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Es gibt zwar Ausnahmen, falls die notwendigen Anpassungen eine grundlegende Veränderung des Produkts erfordern würden oder wenn sie so umfangreich wären, dass sie das Unternehmen wirtschaftlich gefährden könnten, doch grundsätzlich gilt die Regelung für alle betroffenen Produkte.

Welche rechtlich relevanten Standards und Kriterien für Barrierefreiheit bei Websites gibt es?

Für die Barrierefreiheit von Websites sind vor allem zwei maßgebliche Standards ausschlaggebend:

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, aktualisiert im Jahr 2023, bieten detaillierte Anleitungen zur Gestaltung digital zugänglicher Inhalte. Diese vom World Wide Web Consortium (W3C) und ihrer Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelten Richtlinien umfassen drei Barrierefreiheitsstufen: von Level A, dem grundlegenden Standard, bis zu Level AAA, dem umfassendsten Standard für Barrierefreiheit. Ein Beispiel für ein Level A-Kriterium ist die Regel, dass Informationen nicht allein durch Farbe vermittelt werden dürfen, da nicht jeder Farben gleich wahrnehmen kann. Ein Beispiel für ein Level AAA-Kriterium ist die Forderung nach einem hohen Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen zu gewährleisten.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die zuletzt 2023 aktualisiert wurde, basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Die BITV verweist auf die Europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) für digitale Barrierefreiheit, die die Anforderungen für barrierefreie Webinhalte festlegt. Websites, die den WCAG 2.2 entsprechen, gelten in der Regel auch als barrierefrei im Sinne der BITV und damit des BGG.
Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) keine spezifischen Normen definiert, lässt eine Formulierung in § 4 BFSG vermuten, dass die Europäische Norm als Richtlinie herangezogen werden kann und sollte. In der Praxis dient daher die BITV oft als Grundlage für die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites.

Für welche Dienstleistungen gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umfasst bestimmte Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu zählen Telefon- und Messengerdienste, Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr, E-Books und Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, die über Mobilgeräte zugänglich sind, einschließlich entsprechender Apps. Auch der allgemeine Personenbeförderungsdienst ist betroffen, wobei bei lokalen Verkehrsdiensten insbesondere interaktive Selbstbedienungsterminals eine Rolle spielen.

Für diese Dienstleistungen gelten ähnliche Ausnahmeregelungen wie für Produkte: Wenn eine Anpassung an die BFSG-Vorgaben eine grundlegende Veränderung der Dienstleistung erfordern würde oder die Umstellung mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden wäre, kann es Ausnahmen geben. Es ist ratsam, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.

Besonders wichtig für Webseitenbetreiber ist der Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dieser bezieht sich auf alle geschäftlichen Transaktionen, die online abgewickelt werden können, einschließlich E-Commerce, Kontaktaufnahmen, Terminbuchungen und weiteren Interaktionsmöglichkeiten über das Internet.

Für welche Websites gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert spezifische Anforderungen an die Zugänglichkeit von Webseiten in verschiedenen Branchen. Dazu gehören Finanzinstitute mit Angeboten wie Online-Banking und anderen Bankdienstleistungen, Anbieter von Personenbeförderungsdiensten in der Luftfahrt, im Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr (mit Ausnahme des Regionalverkehrs), Telekommunikationsanbieter, Online-Handelsplattformen und E-Commerce-Websites – selbst wenn die dort angebotenen Produkte nicht unter das BFSG fallen – sowie Plattformen für Online-Terminvereinbarungen, beispielsweise für Hotel- und Reisebuchungen oder das Buchen von Terminen in verschiedenen Dienstleistungssektoren.

Was fällt unter die Barrierefreiheitsanforderungen bei Produkten?

Die Bereitstellung von Informationen auf vielfältige Weise, insbesondere durch das Vorlesen von Texten, ermöglicht es, Inhalte über mehrere Sinneskanäle zugänglich zu machen. Um sicherzustellen, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die dargebotenen Informationen klar erfassen können, ist die Auswahl von Kontrasten und Schriftgrößen von entscheidender Bedeutung. Ebenso wichtig ist eine klare Beschreibung der Benutzeroberflächen und der Bedienung der Produkte, um eine intuitive Handhabung zu gewährleisten.

Für die Zugänglichkeit spielen auch die Gestaltung von Produktverpackungen und die Klarheit von Anleitungen, wie Gebrauchsanweisungen, eine wesentliche Rolle. Diese sollten Informationen auf eine Weise präsentieren, die auch für Sehbehinderte verständlich ist, indem sie beispielsweise auf angemessene Schriftgrößen, Kontraste und Zeilenabstände achten.

Die Interaktion mit Produkten und Dienstleistungen muss über verschiedene Sinneskanäle möglich sein, um eine breite Nutzerbasis anzusprechen. Dazu gehört, dass visuelle Elemente wie Größe, Helligkeit und Kontrast individuell angepasst werden können und alternative Farboptionen zur Verfügung stehen. Die manuelle Bedienung der Produkte sollte so gestaltet sein, dass sie auch von Personen mit eingeschränkter Feinmotorik problemlos genutzt werden kann.

Zudem ist eine anpassbare Lautstärkeregelung für akustische Signale unerlässlich, um den unterschiedlichen Hörbedürfnissen gerecht zu werden. Für E-Books ist eine Sprachausgabefunktion von großer Bedeutung, um den Zugang zu literarischen Inhalten für alle Nutzergruppen zu erleichtern.

Im Kontext des elektronischen Geschäftsverkehrs umfassen Dienstleistungen auch elektronisch generierte Bestätigungen für beispielsweise Reisebuchungen. Ausgeschlossen sind dabei manuell erstellte Bestätigungen, wie zum Beispiel individuell verfasste E-Mails. Zu den relevanten Dienstleistungen zählen automatisierte oder vollständig elektronisch abgewickelte Vorgänge wie Bestätigungen, Terminbuchungen und ähnliches. Fehlt diese automatisierte Komponente, fällt die betreffende Webseite nicht unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen über ihre Webseite anbieten, wie beispielsweise ein Friseursalon mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro, der Terminbuchungen online ermöglicht. Diese Unternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Welche Barrierefreiheitsanforderungen gibt es bei Dienstleistungen?

Um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass Informationen über verschiedene Sinneskanäle zugänglich gemacht werden. Ein Beispiel hierfür ist die Implementierung einer Vorlesefunktion, die es ermöglicht, Textinhalte akustisch zu erfassen. Darüber hinaus ist die Lesbarkeit der Texte von großer Bedeutung. Dies beinhaltet die Auswahl eines geeigneten Kontrasts, der mindestens ein Verhältnis von 4,5:1 erreichen sollte, sowie die Bereitstellung einer angemessenen Schriftgröße, um die Texte für alle Nutzer leicht lesbar zu machen.

Für eine barrierefreie Informationsvermittlung ist es außerdem erforderlich, dass die Inhalte nicht nur wahrnehmbar und bedienbar, sondern auch verständlich und robust gestaltet sind. Dies bedeutet, dass Informationen so aufbereitet sein müssen, dass sie von den Nutzern leicht aufgenommen, verarbeitet und angewendet werden können, und dass die Zugänglichkeit der Inhalte über verschiedene Technologien und Plattformen hinweg gewährleistet bleibt.

Verkäufer, Produzenten, Importeure und Anbieter von Dienstleistungen, die unter den Geltungsbereich des BFSG fallen, sind verpflichtet, die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.

Das BFSG sieht jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor, die die im Gesetz definierten Dienstleistungen bereitstellen. Kleinstunternehmen werden als solche definiert, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen. Für Kleinstunternehmen, die relevante Produkte anbieten, existiert diese Ausnahmeregelung nicht.

Wirtschaftsakteure, die nicht unter die in § 1 Absatz 3 BFSG aufgeführten Dienstleistungen fallen oder keine in § 1 Absatz 2 BFSG genannten Produkte herstellen, sind nicht an die Vorschriften des BFSG gebunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Geltungsbereich des BFSG in Zukunft auf weitere Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt wird.

Welche Änderungen müssen auf einer betroffenen Webseite umgesetzt werden?

Webseiten, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Inhalte und Strukturen vollumfänglich barrierefrei zu gestalten. Dennoch sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen:

Erstens müssen Inhalte, die als zeitbasierte Medien klassifiziert werden, wie beispielsweise vorab aufgezeichnete Audio- und Videodateien, nicht zwingend den Barrierefreiheitsrichtlinien entsprechen. Zweitens sind Inhalte, die nach dem Stichtag des 28. Juni 2025 keine Aktualisierungen oder Überarbeitungen mehr erfahren, von der barrierefreien Gestaltung ausgenommen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung für die gesamte Webseite oder den gesamten Online-Shop gilt und nicht nur für einzelne Teile wie Blogbeiträge, die nicht mehr aktualisiert werden.

Des Weiteren sind Inhalte, die von Drittanbietern stammen und weder finanziell unterstützt noch entwickelt wurden vom Seiteninhaber und nicht seiner Kontrolle unterliegen, ebenfalls von der Pflicht zur barrierefreien Aufbereitung ausgenommen.

Sind Websites vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen, die ausschließlich reine Informationen darstellen?

Webseiten, die lediglich der Darstellung von Produkten oder Dienstleistungen dienen oder Blogs, auf denen keine Produkte oder Dienstleistungen gegen Bezahlung erworben oder reserviert werden können, fallen nicht in den Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Damit eine Webseite als „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ im Sinne des BFSG gilt, ist es erforderlich, dass sie nicht nur Angebote präsentiert, sondern den Nutzern auch die Möglichkeit bietet, Buchungen vorzunehmen oder Zahlungen zu leisten.

Wenn du Produkte aus diesen Kategorien anbietest und sie auch nach dem Stichtag, dem 28. Juni 2025, weiter verkaufen möchtest, musst du sicherstellen, dass sie den barrierefreien Anforderungen entsprechen. Es gibt zwar Ausnahmen, falls die notwendigen Anpassungen eine grundlegende Veränderung des Produkts erfordern würden oder wenn sie so umfangreich wären, dass sie das Unternehmen wirtschaftlich gefährden könnten, doch grundsätzlich gilt die Regelung für alle betroffenen Produkte.

Was bedeutet elektronischer Geschäftsverkehr im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst generell den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet, unabhängig davon, ob die Lieferung oder Leistungserbringung online oder offline stattfindet. Entscheidend ist, dass die Transaktion – also die Buchung oder der Kauf – online abgewickelt wird.

Im Kontext des elektronischen Geschäftsverkehrs umfassen Dienstleistungen auch elektronisch generierte Bestätigungen für beispielsweise Reisebuchungen. Ausgeschlossen sind dabei manuell erstellte Bestätigungen, wie zum Beispiel individuell verfasste E-Mails. Zu den relevanten Dienstleistungen zählen automatisierte oder vollständig elektronisch abgewickelte Vorgänge wie Bestätigungen, Terminbuchungen und ähnliches. Fehlt diese automatisierte Komponente, fällt die betreffende Webseite nicht unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Eine Ausnahme bilden Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen über ihre Webseite anbieten, wie beispielsweise ein Friseursalon mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro, der Terminbuchungen online ermöglicht. Diese Unternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Test-Barrierefreiheit
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Wir testen deine Website auf digitale Barrierefreiheit

Die StrategieSchmiede bietet einen besonderen Service an (quasi wie immer): Wir prüfen deine bestehenden Websites auf ihre Barrierefreiheit – und das völlig kostenlos. Mit einem umfassenden Katalog, der mehr als 200 Kriterien umfasst, führt das Team der StrategieSchmiede eine gründliche Analyse durch, um sicherzustellen, dass Webseiten für alle Nutzer zugänglich sind. Dieser Service ist speziell für euch entwickelt, wenn ihr eure digitale Präsenz inklusiver gestalten möchtet. Das Beste daran ist, dass die Unternehmen, die diesen Test in Anspruch nehmen, die Ergebnisse der Überprüfung ebenfalls kostenlos erhalten. So habt ihr die Chance genau zu verstehen, wo eure Website steht, und welche Schritte unternommen werden müssen, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Die StrategieSchmiede setzt sich damit aktiv für eine zugänglichere digitale Welt ein und unterstützt Firmen dabei, ihre Webangebote für eine breitere Zielgruppe erreichbar zu machen. Und das Beste daran, ihr seid schon heute auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vorbereitet. Auch wenn wir ab und an mal ein Tränchen vergießen, die Arbeit bleibt bei uns hängen.

Die Langfassung für alle die es ganz genau wissen wollen
Leistungen aus der StrategieSchmiede für digitale Barrierefreiheit

Wir lieben Marken und noch lieber wandeln wir sie barrierefrei um. Unsere Leistungen sind umfangreich und deshalb erklären wir sie gern.

Barrierefreie-Markenstrategie

LEISTUNG 1

Wir setzen auf eine barrierefreie Markenstrategie

Die Auswahl des passenden Brand Designs für euer Unternehmen ist entscheidend, um eure Marke optimal zu präsentieren, Menschen zu begeistern und eure Produkte oder Dienstleistungen erfolgreicher zu vermarkten. Im Zentrum dieser Entscheidung steht die barrierefreie Markenstrategie. Bevor kreative Prozesse in Gang gesetzt werden, ist es unerlässlich, die Marke strategisch zu verorten und eine klare Positionierung festzulegen. Dazu nutzen wir das Modell der Hagakure Strategie. Sie beinhaltet mehr als nur die Bestimmung der Stellung im Wettbewerbsumfeld. Es geht darum, der Marke eine Bedeutung zu geben: Was repräsentiert die Marke? Für welche Überzeugungen und Werte steht sie ein?

Die Integration von Barrierefreiheit in die Markenstrategie und in das Webdesign ist ein entscheidender Aspekt, der oft übersehen wird. Trotz der wachsenden Bedeutung des Internets für den Alltag vieler Menschen, zeigt eine Studie von Google und der Aktion Mensch, dass zwei Drittel der großen deutschen Online-Shops nicht barrierefrei gestaltet sind. Dies führt dazu, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, Webangebote uneingeschränkt zu nutzen.

Indem du deine Webseite barrierefrei gestaltest, öffnest du deine Marke für eine breitere Zielgruppe. In Deutschland leben beispielsweise 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Eine barrierefreie Webseite ist somit nicht nur ein Zeichen sozialer Verantwortung, sondern erweitert auch deinen Kundenkreis erheblich.

Zudem profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von einer barrierefreien Webseite. Eine solche Gestaltung verbessert die Usability für alle Nutzer, was zu einer höheren Zufriedenheit und einer besseren Nutzererfahrung führt. Dies stärkt die Bindung an deine Marke und fördert positive Assoziationen mit deinem Unternehmen. Barrierefreiheit in deinem Webdesign zu integrieren, bedeutet also, deine Markenstrategie, um eine wichtige Dimension zu erweitern, die Inklusivität und Zugänglichkeit in den Vordergrund stellt.

LEISTUNG 2

Wir entwickeln für euch ein barrierefreies Corporate Design

Deine Marke besteht aus dem Corporate Design, der Corporate Communication und dem Corporate Behavior. Diese 3 Elemente sind der Wegweiser zur erfolgreichen Markenbildung, sie sind der Leuchtturm für alle Markenbeteiligten und sichern damit den Markenerfolg. Sie umschreiben, wer du bist, wohin du willst und wo du stehst. Diese Basis setzen wir für dich barrierefrei um. Es gibt Bedenken, dass Richtlinien für barrierefreies Design die kreative Freiheit begrenzen könnten. Doch wir möchten dir versichern, dass dein barrierefreies Design durch lebendige Typografie, starke Kontraste in den Farben und vielfältige Designelemente von hoher Qualität sein wird. Genau das zeichnet unsere barrierefreien Corporate Designs aus.

Barrierefreies-Corporate-Design
Inklusives-Design

LEISTUNG 3

Wir setzen auf inklusives Design

Bei der StrategieSchmiede ist uns bewusst, dass jede Designentscheidung die Möglichkeit bietet, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Produkts oder einer Umgebung zu verbessern. Inklusives Design ist daher ein integraler Bestandteil unserer Arbeit, bei dem wir besonderes Augenmerk auf die Diversität unserer Zielgruppen legen. Unser Ziel ist es, Produkte zu entwickeln, die von einer möglichst breiten Nutzerschaft einfach verwendet werden können, indem wir über den gesellschaftlichen Durchschnitt hinausgehen, und die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Wünsche aller Nutzergruppen berücksichtigen.

Inklusives Design ist ein Prozess, der idealerweise zu einem vollständig barrierefreien Produkt führt. Für die Gestaltung von Webseiten nutzen wir die Prinzipien des inklusiven Designs, die eine solide Grundlage für die Schaffung zugänglicher digitaler Produkte bieten. Diese Prinzipien umfassen:

  • Ein vergleichbares Nutzungserlebnis für alle: Wir stellen sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, ein qualitativ hochwertiges Nutzungserlebnis haben, ohne Kompromisse bei der inhaltlichen Qualität eingehen zu müssen.
  • Berücksichtigung verschiedener Nutzungssituationen: Unsere Produkte sind so gestaltet, dass sie in einer Vielzahl von Situationen wertvoll und nutzbar bleiben, unabhängig von den spezifischen Umständen der Nutzer.
  • Förderung von Beständigkeit: Wir setzen auf bewährte Designmuster, um die Vertrautheit mit unseren Produkten zu fördern und das Verständnis der Nutzer zu verbessern.
  • Kontrolle in die Hände der Nutzer legen: Wir ermöglichen es den Nutzern, die Interaktion mit unseren Produkten gemäß ihren persönlichen Präferenzen anzupassen, beispielsweise durch Anpassung der Schriftgröße oder des Kontrasts.
  • Vielfältige Lösungswege anbieten: Wir vermeiden Annahmen über den bevorzugten Lösungsweg der Nutzer und ermöglichen es, Aufgaben auf unterschiedliche Weise zu lösen.
  • Priorisierung von Inhalten: Die Gestaltung von Inhalt und Präsentation unserer Produkte ermöglicht es den Nutzern, sich auf die wesentlichen Aufgaben und Informationen zu konzentrieren.
  • Stiftung von Mehrwert: Wir integrieren Funktionen wie Sprachsteuerung oder Geolokalisierung, die das Nutzungserlebnis für diverse Zielgruppen spürbar verbessern.

Bei der StrategieSchmiede verpflichten wir uns, diese Prinzipien in unsere Projekte zu integrieren, um digitale Produkte zu schaffen, die nicht nur funktional und ästhetisch ansprechend sind, sondern auch ein inklusives und barrierefreies Nutzungserlebnis bieten.

LEISTUNG 4

Wir setzen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konform für euch um

In der StrategieSchmiede sehen wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als eine Chance, die digitale Welt für jeden zugänglich zu machen. Barrierefreiheit auf Webseiten bedeutet für uns, dass sie für Menschen mit jeglichen Beeinträchtigungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Dies umfasst die Gestaltung von Inhalten, die auch ohne bestimmte Sinne erfassbar sind, eine zugängliche und klar verständliche Benutzeroberfläche sowie die Gewährleistung der Nutzbarkeit über eine Vielzahl von Geräten.

Unsere Mission ist es, eine User Experience zu schaffen, die unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie den verwendeten technischen Hilfsmitteln funktioniert. Wir richten uns nach den "Vier Prinzipien der Barrierefreiheit", die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verankert sind, und setzen diese zu 100% um.

Barrierefreiheit ist für uns nicht nur eine Frage der Zugänglichkeit, sondern auch der Inklusion. Mit fast 10% der deutschen Bevölkerung, die mit schweren Behinderungen leben, und einer zunehmend alternden Gesellschaft, ist es essenziell, digitale Angebote für alle nutzbar zu machen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab 2025 greift, verstehen wir als Leitfaden, um unsere Webprojekte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftsfähig und inklusiv zu gestalten.

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Zielgruppe-Barrierefreiheit

LEISTUNG 5

Wir setzen in eurer Zielgruppe auf Menschen mit motorischen / sensorischen Beeinträchtigungen

In der StrategieSchmiede nehmen wir die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen und sensorischen Beeinträchtigungen besonders ernst, wenn wir digitale Lösungen entwickeln. Unser Ziel ist es, eine barrierefreie digitale Umgebung zu schaffen, die es jedem ermöglicht, sich vollständig und selbstständig zu engagieren, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Herausforderungen.

Für Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen konzentrieren wir uns darauf, die Bedienbarkeit unserer digitalen Produkte zu optimieren. Dies umfasst die Implementierung von Funktionen, die eine einfache Navigation ermöglichen, wie Tastaturkürzel und die Unterstützung von Sprachsteuerungstechnologien, um die Abhängigkeit von herkömmlichen Eingabegeräten wie Maus oder Touchscreen zu verringern.

Gleichzeitig berücksichtigen wir die Anforderungen von Nutzern mit sensorischen Beeinträchtigungen, indem wir sicherstellen, dass unsere Inhalte auch ohne die Notwendigkeit visueller oder auditiver Wahrnehmung zugänglich sind. Dies erreichen wir durch den Einsatz von Alternativtexten für visuelle Medien, die Bereitstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für Videos und die Gewährleistung, dass unsere Webseiten mit Screenreadern kompatibel sind.

Die StrategieSchmiede ist bestrebt, innovative und inklusive digitale Erlebnisse zu schaffen, die die Vielfalt der Nutzerbedürfnisse anerkennen und wertschätzen. Indem wir uns auf die Zugänglichkeit für Menschen mit motorischen und sensorischen Beeinträchtigungen konzentrieren, fördern wir eine Kultur der Inklusion und stellen sicher, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzer gleichermaßen bereichernd und zugänglich sind.

LEISTUNG 6

Wir setzen in eurer Zielgruppe auf Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen

Die StrategieSchmiede setzt sich intensiv dafür ein, digitale Lösungen zu entwickeln, die Menschen mit Sehbehinderungen gerecht werden. Unser Ansatz zielt darauf ab, die digitale Welt für Nutzer mit visuellen Beeinträchtigungen vollständig zugänglich zu machen, indem wir Design- und Entwicklungspraktiken anwenden, die die spezifischen Anforderungen dieser Zielgruppe berücksichtigen.

Um dies zu erreichen, integrieren wir Funktionen wie Screenreader-Kompatibilität, indem wir sicherstellen, dass alle unsere Inhalte und Navigationselemente korrekt markiert sind, um eine nahtlose Interaktion zu ermöglichen. Wir legen großen Wert auf die Verwendung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Tags, um die Bedeutung und den Zweck jedes Elements auf der Webseite zu verdeutlichen.

Darüber hinaus optimieren wir unsere Webseiten für eine hohe Kontrastverhältnisse und ermöglichen die Anpassung der Textgröße, um die Lesbarkeit für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen zu verbessern. Alternativtexte für Bilder und andere visuelle Medien sind ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Strategie, um sicherzustellen, dass der Inhalt auch ohne visuelle Wahrnehmung verständlich ist.

Die StrategieSchmiede ist bestrebt, innovative Lösungen zu implementieren, die über die grundlegenden Anforderungen hinausgehen, um ein umfassendes und bereicherndes Erlebnis für Menschen mit visuellen Beeinträchtigungen zu schaffen. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive digitale Umgebung zu fördern, in der jeder die Möglichkeit hat, sich aktiv zu beteiligen und Zugang zu Informationen und Diensten zu erhalten.

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LEISTUNG 7

Wir setzen in eurer Zielgruppe auf Menschen mit auditorischen Beeinträchtigungen

In der StrategieSchmiede legen wir großen Wert darauf, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen vollumfänglich nutzbar sind. Unser Ziel ist es, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, in der Informationen und Services für jeden zugänglich sind, unabhängig von ihren auditorischen Fähigkeiten.

Um dies zu erreichen, implementieren wir eine Vielzahl von Lösungen, die die Zugänglichkeit unserer digitalen Inhalte für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen verbessern. Dazu gehört die Bereitstellung von Untertiteln für Videos und Audiomedien, um sicherzustellen, dass der gesprochene Inhalt visuell vermittelt wird. Darüber hinaus setzen wir auf Transkriptionen, die es Nutzern ermöglichen, den Inhalt von Audio- und Videomaterial in Textform nachzulesen.

Wir sind uns bewusst, dass die Kommunikation über reine Audioinhalte für Menschen mit auditorischen Beeinträchtigungen eine Barriere darstellen kann. Deshalb bieten wir alternative Kommunikationswege an, wie beispielsweise Text-Chat oder E-Mail-Support, um eine effektive Interaktion mit unseren Nutzern zu gewährleisten.

Durch diese Maßnahmen strebt die StrategieSchmiede danach, die digitale Welt für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen offener und zugänglicher zu machen. Wir sind bestrebt, Barrieren abzubauen und eine inklusive Erfahrung zu bieten, die es jedem ermöglicht, sich voll und ganz in die digitale Landschaft einzubringen.

LEISTUNG 8

Wir setzen in eurer Zielgruppe auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Bei der StrategieSchmiede nehmen wir die Bedürfnisse von Zielgruppen mit kognitiven Beeinträchtigungen besonders ernst. Wir verstehen, dass die Gestaltung digitaler Erlebnisse, die für alle zugänglich und verständlich sind, eine tiefgreifende Kenntnis der verschiedenen Nutzerbedürfnisse erfordert. Unser Ansatz zielt darauf ab, Webseiten, Onlineshops und digitale Inhalte so zu entwickeln, dass sie intuitiv, klar und leicht navigierbar für Menschen mit kognitiven Herausforderungen sind.

Wir setzen auf einfache Sprache und klare Botschaften, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte von allen Nutzern verstanden werden können. Strukturierte, vorhersehbare Layouts helfen dabei, Verwirrung zu vermeiden und die Orientierung zu erleichtern. Zudem integrieren wir unterstützende Elemente wie Tooltips und ausführliche Hilfetexte, die zusätzliche Informationen bieten, ohne dabei überwältigend zu wirken.

Die StrategieSchmiede legt großen Wert darauf, Feedback von Nutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuholen und in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Dies ermöglicht es uns, kontinuierlich zu lernen und unsere Ansätze zu verfeinern, um die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

Unser Ziel ist es, eine digitale Welt zu schaffen, in der jeder unabhängig von seinen kognitiven Fähigkeiten teilhaben kann. Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen tragen wir dazu bei, Inklusion und Zugänglichkeit in der digitalen Landschaft zu fördern und die digitale Kluft zu überbrücken.

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LEISTUNG 9

Wir sorgen für Barrierefreiheit
im E-Commerce

Bei der StrategieSchmiede setzen wir uns dafür ein, Onlineshops vollständig barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, ein gleichberechtigtes Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Die Notwendigkeit hierfür wird durch Studien unterstrichen, die zeigen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen Online-Shopping häufiger nutzen als diejenigen ohne Einschränkungen, vor allem aufgrund von Mobilitätsherausforderungen. Mit dem stetigen Wachstum des E-Commerce-Marktes und der zunehmenden Beliebtheit des Online-Shoppings in der gesamten Bevölkerung, wird die Inklusion zu einem zentralen Anliegen, insbesondere im Online-Handel.

In Deutschland sind rund 7,9 Millionen Menschen auf eine barrierefreie Webnutzung angewiesen, was bedeutet, dass jeder zehnte Deutsche auf Barrieren in Onlineshops stoßen könnte. Dies betrifft nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer, die möglicherweise Schwierigkeiten mit niedrigen Kontrasten oder bestimmten Farbschemata haben.

Barrierefreiheit im Web, oder Web Accessibility, steht für die uneingeschränkte Zugänglichkeit für alle Nutzer. Dies erreichen wir, indem wir alle potenziellen Einschränkungen berücksichtigen, die Nutzer beim Besuch eines Onlineshops haben könnten. Von der Schriftgröße und -art über den Kontrast zwischen Text und Hintergrund bis hin zu klarer Sprache und strukturierter Seitengestaltung – all diese Aspekte werden in unseren Projekten sorgfältig bedacht.

Darüber hinaus wirken sich Anpassungen für mehr Barrierefreiheit positiv auf das Google-Ranking aus, da Maßnahmen wie angepasste Bildunterschriften oder eindeutige Linktexte sowohl die Auffindbarkeit als auch die Zugänglichkeit verbessern.

Unsere Zielgruppe umfasst Menschen mit verschiedensten Einschränkungen, von Hör- und Sehbehinderungen über motorische und kognitive Einschränkungen bis hin zu sprachlichen Barrieren und situativen Herausforderungen. In Deutschland ist ein bedeutender Teil der Bevölkerung, insbesondere im höheren Alter, von solchen Einschränkungen betroffen.

Indem wir Onlineshops barrierefrei gestalten, erleichtern wir nicht nur den Alltag vieler Menschen, sondern fördern auch eine inklusive Gesellschaft, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann.

LEISTUNG 10

Wir nutzen Künstliche Intelligenz, um eure Marken barrierefrei zu machen

Um deine Produkte, deine Website oder deinen Onlineshop zu optimieren, setzen wir auf die Entwicklung mit künstlicher Intelligenz. Gerade im Rahmen der Barrierefreiheit nutzen wir das Wissen der Systeme, um Analysemethoden zu entwickeln, zu Recherchieren und letztlich aus vorhandenen Daten zu lernen. Das macht unsere Prozesse nicht nur schlanker, wir werden schneller und können für deine Marke deutlich mehr Leistung erbringen.

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LEISTUNG 11

Wir erkennen Barrierefreiheit als echten Innovationstreiber und Imageverbesserer

Für die StrategieSchmiede stellt die Anpassung an barrierefreie Standards eine wesentliche Gelegenheit dar, das Ansehen einer Marke langfristig zu verbessern. In einer Ära, in der das Bewusstsein für soziales Engagement bei Konsumenten und angehenden Mitarbeitern stetig wächst, erweist sich die Förderung von Barrierefreiheit als effektive Methode, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und sich für eine inklusive Gemeinschaft einzusetzen.

Weltweit bewerten Verbraucher Unternehmen positiv, die sich gesellschaftlich engagieren, und sind oft bereit, für deren Produkte einen höheren Preis zu zahlen. Dies spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider, wo besonders junge Talente großen Wert auf die ethischen Grundsätze ihrer Arbeitgeber legen. Durch das Engagement für Barrierefreiheit kann ein Unternehmen nicht nur als begehrter Arbeitgeber hervortreten, sondern auch die Treue seiner Kundschaft festigen.

Die StrategieSchmiede unterstützt Unternehmen aktiv dabei, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, und trägt so dazu bei, sie als inklusive und ethisch handelnde Marken zu etablieren. Dies gewinnt umso mehr an Bedeutung, als dass rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit verschärft werden und frühzeitige Anpassungen von Unternehmen als wegweisend angesehen werden. Ein proaktives Vorgehen in dieser Hinsicht vermittelt nicht nur eine positive Botschaft, sondern unterstreicht auch das freiwillige Engagement für eine zugängliche Gesellschaft für alle.

Die Einführung barrierefreier Maßnahmen verbessert nicht nur die Nutzbarkeit für ein breites Publikum, sondern signalisiert auch ein starkes Engagement für soziale Verantwortung. Dies stärkt das Kundenvertrauen und macht das Unternehmen attraktiv für engagierte und talentierte Mitarbeiter, die sich mit den Unternehmenswerten identifizieren. Die StrategieSchmiede ist darauf bedacht, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen und gemeinsam eine inklusivere digitale Welt zu gestalten.

LEISTUNG 12

Wir machen eure Website nach WCAG 2.1 wahrnehmbar

Bei der StrategieSchmiede legen wir großen Wert darauf, dass die Inhalte unserer digitalen Projekte gemäß dem Prinzip der Wahrnehmbarkeit aus den Web Content Accessibility Guidelines für alle Nutzer zugänglich sind. Dies bedeutet, dass wir sicherstellen, dass Informationen nicht ausschließlich über einen Sinneskanal vermittelt werden, um auch Menschen mit Einschränkungen eine vollständige Nutzungserfahrung zu bieten.

Ein gutes Beispiel hierfür ist der Umgang mit Farben. Um die Herausforderungen für Menschen mit Farbsehschwächen zu überwinden, setzen wir nicht nur auf Farbkontraste, sondern ergänzen wichtige Elemente wie Links durch zusätzliche Indikatoren wie Icons, Hintergrundflächen oder Unterstreichungen. So gewährleisten wir, dass diese Elemente für jeden erkennbar sind.

Wir verfolgen den Ansatz, Inhalte auf vielfältige Weise darzustellen, um unterschiedliche Nutzergruppen anzusprechen. Beispielsweise ergänzen wir Videos mit Untertiteln, um sie auch für Personen mit Hörschwächen oder in lautlosen Umgebungen zugänglich zu machen. Dies erhöht nicht nur die Barrierefreiheit, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Angebote.

Die Wahrnehmbarkeit von Inhalten bezieht sich nicht nur auf visuelle und auditive Elemente, sondern auch auf die klare Strukturierung und Erkennbarkeit von Informationen. Als Designer bei der StrategieSchmiede berücksichtigen wir diese Aspekte bereits in der Planungsphase, um sicherzustellen, dass unsere Layouts intuitiv und für alle Nutzer zugänglich sind.

Durch die Integration dieser Prinzipien in unsere Arbeit tragen wir dazu bei, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, in der sich jeder Nutzer willkommen und wertgeschätzt fühlt.

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LEISTUNG 13

Wir machen eure Website
nach WCAG 2.1 bedienbar

Im Rahmen der StrategieSchmiede legen wir großen Wert auf das Prinzip der Bedienbarkeit, das als zweites Prinzip der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt ist. Es ist für uns selbstverständlich, dass alle Elemente und die Navigation unserer digitalen Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie von jedem Nutzer problemlos bedient werden können. Es sollte niemals der Fall sein, dass die Interaktion mit unseren Webseiten und Anwendungen Fähigkeiten voraussetzt, die nicht allen Nutzern zur Verfügung stehen.

Als UX-Designer bei der StrategieSchmiede sehen wir die Bedienbarkeit nicht nur als ein grundlegendes Ziel, sondern als eine Verpflichtung, sicherzustellen, dass jeder Nutzer mühelos navigieren und interagieren kann. Eine intuitive und klar strukturierte Seitenarchitektur ist dabei nur der Anfang; sie muss universell zugänglich sein.

Hast du dich jemals ausschließlich mit der Tastatur durch das Internet bewegt? Diese Erfahrung kann aufschlussreich und manchmal herausfordernd sein. Bei der StrategieSchmiede nehmen wir diese Perspektive ernst und arbeiten kontinuierlich daran, die Bedienbarkeit unserer Projekte zu optimieren, um Frustration zu vermeiden und ein positives Nutzungserlebnis für alle zu gewährleisten.

LEISTUNG 14

Wir machen eure Website nach WCAG 2.1 verständlich

Bei der StrategieSchmiede richten wir unser Augenmerk besonders auf das Prinzip der Verständlichkeit, das als drittes Prinzip der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert ist. Es ist uns wichtig, dass die Inhalte und die Navigation unserer digitalen Angebote für alle Nutzer klar und nachvollziehbar sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf eine leicht verständliche Sprache und eine intuitive Navigationsstruktur. Wir verstehen, dass die Klarheit der Kommunikation entscheidend ist, damit sich jeder Nutzer mühelos zurechtfindet und die gewünschten Informationen ohne Hindernisse erhält.

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LEISTUNG 15

Wir machen eure Website
nach WCAG 2.1 robust

In der StrategieSchmiede legen wir großen Wert auf die Robustheit unserer digitalen Inhalte, was bedeutet, dass sie nahtlos mit verschiedenen Benutzeragenten, wie Webbrowsern, und assistiven Technologien, wie Screenreadern, funktionieren müssen. Dies erfordert die strikte Einhaltung von Standards, darunter eine korrekte Syntax und die konsistente Anwendung von HTML, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte für jeden zugänglich und nutzbar sind.

LEISTUNG 16

Wir setzen die Richtlinien der WCAG 2.1 sauber um

Bei der StrategieSchmiede setzen wir uns dafür ein, die 13 Richtlinien der WCAG 2.1 konsequent umzusetzen, um unsere Inhalte für alle Nutzer zugänglicher zu machen. Diese Richtlinien umfassen die Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte, die Gestaltung von zeitbasierten Medien, die Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit von Inhalten, die Gewährleistung der Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Zeit für die Interaktion mit Inhalten, die Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen könnten, die Verbesserung der Navigierbarkeit und Eingabemodalitäten, die Lesbarkeit und Vorhersehbarkeit der Inhalte, die Bereitstellung von Hilfestellungen bei der Eingabe und die Sicherstellung der Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzerwerkzeugen. Unser Ziel ist es, ein barrierefreies digitales Erlebnis zu schaffen, das von jedem genutzt werden kann, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln.

Barrierefreiheit-WCAG-Richtlinien
Barrierefreiheit-Wissen

LEISTUNG 17

Wir sorgen für ausreichend Wissen

Es ist entscheidend, dass Marken Wissen zur Barrierefreiheit aufbauen. Wir bilden deine Mitarbeiter, andere Agenturen und auch Dienstleister weiter. So behältst du wertvolles Wissen zur digitalen Barrierefreiheit bei dir und sicherst dir einen wesentlichen Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb. Unsere Weiterbildungen erstrecken sich auf alle Bereiche, von der strategischen Planung, über die Analyse eigener digitaler Produkte bis hin zur konkreten Umsetzung in Webshops, Corporate Designs und Zielgruppendefinitionen.

LEISTUNG 18

Transparente Planung

Wir machen deine Planungen im Marketing und damit in der digitalen Barrierefreiheit völlig transparent. Ohne genügend Vorlauf können sinnvolle Projekte nicht umgesetzt werden. Die StrategieSchmiede plant die Umsetzung für deine Marke strategisch, mit ausreichend Puffer und natürlich zukunftsfähig. So „holt dich das Gesetz nicht unverhofft ein“ und du musst nicht unnötig Tränen vergießen (und das passiert bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen leider schnell).

Barrierefreiheit-Planung
Barrierefreiheit-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

LEISTUNG 19

Wir verstehen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als echte Chance

Bei der StrategieSchmiede betrachten wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht nur als eine regulatorische Anforderung, sondern vielmehr als eine echte Chance für die Markenentwicklung. Indem du deine Marke und Produkte barrierefrei gestaltest, erweiterst du deine Zielgruppen signifikant und schließt Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten ein. Dieses inklusive Vorgehen ermöglicht es dir, neue Marktsegmente zu erschließen und somit deinen Kundenkreis zu vergrößern. Darüber hinaus verschafft dir die konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit einen klaren Wettbewerbsvorteil, da du dich als eine Marke positionierst, die Wert auf Zugänglichkeit und Inklusion legt. Diese Positionierung stärkt nicht nur dein Markenimage, sondern fördert auch die Loyalität deiner Kunden, indem du zeigst, dass du die Bedürfnisse aller Nutzer ernst nimmst und aktiv darauf eingehst. In der StrategieSchmiede unterstützen wir dich dabei, diese Chance zu nutzen und deine Marke zukunftsfähig und für alle zugänglich zu machen.

LEISTUNG 20

Wir vermeiden doppelte Entwicklungskosten

Wir wissen wie schwer es sein kann Geld zu verdienen, eine Marke aufzubauen und zwischen alle den steuerlichen Belastungen einen Gewinn zu erzielen. Wer jetzt große Features entwickelt, ohne die Barrierefreiheit einzuplanen, verbrennt (viel) Geld. Digitale Barrierefreiheit ist also tendenziell teuer – wenn sie nicht frühzeitig in den Prozess eingeplant wird. Wer sich heute nicht um Barrierefreiheit kümmert, hat 2025 mit noch mehr Arbeit und noch höhere Kosten zu rechnen. Das wollen wir für euch aktiv vermeiden.

Barrierefreie-Entwicklungskosten
Barrierefreie-Konformitaetserklaerung

LEISTUNG 21

Konformitätserklärung

Als Experten für barrierefreie digitale Produkte und Projekte bietet die StrategieSchmiede ihren Kunden die Möglichkeit, eine Konformitätserklärung für ihre Webseiten zu erhalten, die den Standards der WCAG entsprechen. Diese Erklärung ist ein formeller Nachweis der Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien und beinhaltet wichtige Informationen wie das Ausstellungsdatum, die bezogene WCAG-Version, die erreichte Konformitätsstufe (A, AA oder AAA) sowie eine detaillierte Aufstellung der betreffenden Webseiten und der verwendeten Technologien, die für die Konformität relevant sind.

Darüber hinaus kann die Erklärung um zusätzliche Informationen erweitert werden, darunter eine Liste der über die erforderliche Konformitätsstufe hinaus erfüllten Erfolgskriterien, eine Übersicht über alle eingesetzten Technologien sowie Angaben zu den User-Agents, die für Tests verwendet wurden. Auch maschinenlesbare Versionen der Technologieliste und der Konformitätserklärung selbst sind möglich, ebenso wie Hinweise auf zusätzliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die über die WCAG hinausgehen.

Die StrategieSchmiede übernimmt bei jedem Auftrag die Erstellung dieser Konformitätserklärung als integralen Bestandteil ihres Services. Dieses Vorgehen betont unser Engagement für die Schaffung einer inklusiven digitalen Umgebung und gibt unseren Kunden die Gewissheit, dass ihre digitalen Plattformen zugänglich und für alle Nutzergruppen geeignet sind.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Digitalen und
auf Websites für die StrategieSchmiede?

Das Web hat sich für die meisten von uns zu einem essenziellen Teil des Alltags entwickelt. Dennoch stoßen einige Nutzer auf Schwierigkeiten beim Zugriff auf Online-Inhalte, manchmal ist dieser sogar gänzlich unmöglich. Die Gewährleistung von Barrierefreiheit, im Englischen als „Accessibility“ bekannt, spielt daher eine entscheidende Rolle im Internet. Dieser Aspekt umfasst nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern entspricht auch rechtlichen Vorgaben in zahlreichen Gebieten, die darauf abzielen, digitale Inhalte für jeden zugänglich zu machen, ungeachtet etwaiger technischer oder körperlicher Barrieren.

Barrierefreiheit, im Englischen als „Accessibility“ bekannt, definiert die Zugänglichkeit von Webseiten, Produkten oder Dienstleistungen für alle Nutzer, ungeachtet ihrer individuellen Fähigkeiten oder möglicher physischer bzw. mentaler Beeinträchtigungen. Das Ziel dabei ist die Schaffung einer inklusiven Umgebung, die es jedem ermöglicht, gleichberechtigt teilzunehmen und zu interagieren.

Im Kontext digitaler Plattformen ist die Barrierefreiheit ein zentrales Element im Design- und Entwicklungsprozess, um die Nutzungserfahrung für jeden zugänglich zu machen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung verschiedener Bedürfnisse, die sich aus visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen ergeben können.

Um eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollten Webseiten so gestaltet sein, dass sie beispielsweise durch den Einsatz von Screenreadern für blinde oder sehbehinderte Menschen nutzbar sind, Untertitel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen anbieten, die Navigation per Tastatur unterstützen und insgesamt eine klare, verständliche und intuitive Benutzeroberfläche bieten.

Die Basis für alles:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für dich zusammengefasst. Wenn es Fragen gibt, freuen wir uns auf dich, deine Ideen und natürlich deinen Auftrag.

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

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Bestehende digitale Auftritte und Angebote, die unter das Gesetz fallen, müssen bis zum 27. Juli 2030 barrierefrei sein. Digitale Auftritte und Software werden kontinuierlich verändert. Neue Inhalte werden hinzugefügt und bestehende Inhalte oder Funktionen werden optimiert. Dadurch verändert sich dein digitales Produkt. Diese Veränderung kann sehr schnell als „wesentlich“ eingestuft werden. Und sobald du nach dem 28. Juni 2025 eine wesentliche Änderung vornimmst, muss diese Änderung barrierefrei gestaltet sein. Solltest du beispielsweise dein Sortiment erweitern, neue Formulare einführen oder den Content umfangreich ausbauen, dann gelten diese Änderungen als wesentlich.

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Das Gesetz gilt für Online-Shops, Webseiten und Software, die ab dem 28. Juni 2025 online gestellt werden. Sie müssen von Anfang an barrierefrei sein. Für Software und digitale Präsenzen, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, gilt eine Übergangsfrist. Das bedeutet aber nicht, dass deine digitalen Präsenzen nicht schon vorher barrierefrei sein müssen.

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Digital barrierefrei bedeutet, WCAG-konform (AA) zu sein. Drittanbieter-Software, die in deiner Webseite/deinem Online-Shop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.

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Firmen die Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Signatur-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen für ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen nutzen, müssen ihr Angebot ebenfalls barrierefrei umbauen.

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Das Gesetz betrifft unter anderem den digitalen Bereich (Webseiten, Apps, Online-Shops), insbesondere digitale Dienste, die unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen (§ 1 Absatz 3 Nr. 5 BFSG).

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Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angeboten werden und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers, im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

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Für öffentliche Stellen gelten die Kriterien der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Für Unternehmen gelten die technischen Anforderungen der DIN EN 301 549. Diese Norm legt fest, was Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Die technischen Anforderungen beziehen sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

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Ausnahme 1: Nach § 2, Nr. 17 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nicht verpflichtet, ihren Online-Auftritt barrierefrei zu gestalten, wenn das Unternehmen: weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € hat.

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Ausnahme 2: Wenn du der Meinung bist, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für dein Unternehmen darstellt, kannst du eine Ausnahme beantragen. Dazu musst du einen Antrag bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausnahmen nur in seltenen Fällen gewährt werden und eine große Hürde darstellen.

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Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz ist Teil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es legt fest, dass sich Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern fair verhalten müssen und bestimmte öffentlich-rechtliche Pflichten zu erfüllen haben.

 

Wer jetzt große Features entwickelt, ohne die Barrierefreiheit einzuplanen, verbrennt (viel) Geld. Digitale Barrierefreiheit ist also tendenziell teuer – wenn sie nicht frühzeitig in den Prozess eingeplant wird. Wer sich heute nicht um Barrierefreiheit kümmert, hat 2025 mit noch mehr Arbeit und noch höhere Kosten zu rechnen.

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Wer einen Vertrag schließt, muss auf die Rechte, Interessen und Güter des anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. Dies gilt auch schon während des Vertragsschlusses. Wenn dabei ein Vertragspartner von der Fachkunde des anderen Vertragspartners abhängig ist, muss darauf besonders achtgegeben werden. Das bedeutet unter anderem, dass man zum Beispiel darauf achtet, dass es keine Barrieren gibt, um an die nötigen Informationen zu kommen, die man für den Vertragsabschluss benötigt. Wenn Informationen nicht barrierefrei zugänglich oder die Software nicht barrierefrei ist und der Verbraucher deshalb einen Fehler macht (z. B. die falsche Reise bucht oder die falsche Menge eines Produkts kauft), kann er Schadensersatz verlangen.

In jedem Auftrag kostenlos enthalten

Unsere umfangreichen Garantien

Wer kennt es nicht? Große Versprechen von großen Agenturen. Und am Ende immer die gleichen Probleme: mehr Budget, die Deadline ist nicht eingehalten, keiner versteht die Anforderungen und das Ergebnis ist auch irgendwie anders als geplant. Wenn dir das nicht gefällt, dann solltest du dich mit unseren kostenlosen Garantien beschäftigen.

Budget Garantie

Wir garantieren dir einen Festpreis auf alle Leistungen. So sind deine Aufträge planbar und du arbeitest mit einem zuverlässigen Partner.

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Wir halten uns an vereinbarte Termine - garantiert. Deine Projekte werden pünktlich abgeschlossen und an dich übergeben.

Marken Garantie

Deine Marke, dein Projekt. Wir führen Projekte ausschließlich im Rahmen deiner Marke aus - optisch, inhaltlich und an die Zielgruppe angepasst.

"Kapiert" Garantie

Kein sinnloses Marketing Bla Bla. Wir garantieren das du uns verstehst und das alle Projekte "verwendbar" an dich übergeben werden.

Web Content Accessibility Guidelines –
Die Grundlage der digitalen Barrierefreiheit

Die WCAG sind ein international anerkannter Standard, der entwickelt wurde, um das Internet für alle Menschen zugänglicher zu machen, einschließlich jener mit Behinderungen. Diese Richtlinien wurden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) erstellt und bieten umfassende Empfehlungen, wie Webinhalte so gestaltet werden können, dass sie von jedem genutzt werden können.

Die WCAG sind in drei Ebenen der Konformität unterteilt: A (die niedrigste), AA und AAA (die höchste). Jede Ebene beinhaltet spezifische Kriterien, die erfüllt sein müssen, um die Barrierefreiheit von Webinhalten zu gewährleisten. Diese Kriterien umfassen Aspekte wie Lesbarkeit, Navigierbarkeit, Audiounterstützung und visuelle Anpassungen.

In der StrategieSchmiede nehmen wir die Verpflichtung zur Barrierefreiheit sehr ernst und setzen die WCAG zu 100% um. Dies bedeutet, dass wir bei der Entwicklung und Gestaltung von Webprojekten sorgfältig darauf achten, alle relevanten Kriterien zu erfüllen, um eine möglichst breite Nutzerbasis anzusprechen. Unser Ziel ist es, digitale Erlebnisse zu schaffen, die nicht nur funktional und ästhetisch ansprechend sind, sondern auch inklusiv und für jeden zugänglich.

Wir verstehen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine technische Anforderung ist, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Indem wir die WCAG-Richtlinien in unsere Projekte integrieren, tragen wir dazu bei, das Internet zu einem offeneren und gerechteren Raum für alle zu machen. Unsere Experten sind stets auf dem neuesten Stand der besten Praktiken und Technologien in Sachen Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass unsere Arbeit nicht nur den aktuellen Standards entspricht, sondern diese sogar übertrifft.

Die Umsetzung der WCAG bei der StrategieSchmiede ist ein kontinuierlicher Prozess, der über die reine Einhaltung von Richtlinien hinausgeht. Es ist ein Engagement für Exzellenz und Inklusion, das sich in jedem unserer Projekte widerspiegelt. Wir sind stolz darauf, unseren Beitrag zu einer barrierefreieren digitalen Welt zu leisten und unseren Kunden dabei zu helfen, ihre Marken auf eine Weise zu präsentieren, die jeden willkommen heißt und einbezieht.

GEILE Leistung, konsequent umgesetzt

Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines

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Die StrategieSchmiede möchte die Bedeutung der vier grundlegenden Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) hervorheben, die das Fundament für barrierefreie Webinhalte bilden. Diese Prinzipien sind entscheidend, um sicherzustellen, dass das Internet für alle Menschen zugänglich ist, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.

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Wahrnehmbarkeit

Informationen und Benutzeroberflächenelemente müssen so präsentiert werden, dass sie von Nutzern wahrgenommen werden können. Dies bedeutet, dass Nutzer die Informationen auf unterschiedliche Weise wahrnehmen können sollten, beispielsweise visuell, auditiv oder durch taktile Hilfsmittel.

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Bedienbarkeit

Benutzeroberflächenkomponenten und Navigation müssen bedienbar sein. Das bedeutet, dass Nutzer in der Lage sein sollten, alle Interaktionen durchzuführen, unabhängig davon, ob sie eine Maus, eine Tastatur, eine Sprachsteuerung oder ein anderes Hilfsmittel verwenden.

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Verständlichkeit

Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Dies stellt sicher, dass Nutzer den Inhalt verstehen und die Bedienung der Webseite nachvollziehen können.

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Robustheit

Inhalte müssen robust genug sein, um zuverlässig von einer Vielzahl von Nutzern, einschließlich der Nutzung durch assistive Technologien, interpretiert werden zu können. Dies gewährleistet, dass die Inhalte zukunftssicher sind und auch mit sich weiterentwickelnden Technologien kompatibel bleiben.

In den folgenden Abschnitten werden wir jedes dieser Prinzipien detaillierter vorstellen und erläutern, wie wir in der StrategieSchmiede diese Prinzipien in unserer Arbeit umsetzen, um barrierefreie und inklusive digitale Erlebnisse zu schaffen. Unser Ziel ist es, Webinhalte zu entwickeln, die jeder nutzen kann, was im Einklang mit unserer Verpflichtung steht, das Internet zu einem zugänglicheren Ort für alle zu machen.

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Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

Das erste Prinzip der Web Content Accessibility Guidelines, die Wahrnehmbarkeit, ist ein zentraler Aspekt unserer Arbeit bei der StrategieSchmiede. Es geht darum, sicherzustellen, dass alle Inhalte einer Benutzeroberfläche auch für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen erkennbar sind. Inhalte dürfen nicht ausschließlich auf eine Wahrnehmungsart angewiesen sein, um zugänglich zu sein.

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Umgang mit Farben. Farbenblindheit kann dazu führen, dass Informationen, die ausschließlich über Farbe vermittelt werden, für manche Nutzer nicht erkennbar sind. Betrachten wir etwa Links, die sich lediglich durch ihre Farbe vom restlichen Text abheben. Sind diese nicht durch ausreichenden Kontrast hervorgehoben, können sie für einige Nutzer unsichtbar bleiben. Um dies zu vermeiden, ergänzen wir Links in unseren Designs bei der StrategieSchmiede durch zusätzliche Indikatoren wie Icons, Hintergrundflächen oder Unterstreichungen, um ihre Sichtbarkeit zu gewährleisten.

Das Konzept der Mehrfachpräsentation von Inhalten ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie. Indem wir Inhalte auf verschiedene Weisen darbieten, erreichen wir ein breiteres Spektrum an Nutzergruppen. Diese Vielfalt in der Präsentation verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Nutzer mit spezifischen Einschränkungen, sondern erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Beispielsweise profitieren Nutzer mit Hörschwierigkeiten von Untertiteln in Videos, die aber auch in Situationen nützlich sein können, in denen der Ton aus verschiedenen Gründen nicht aktiviert werden kann.

In der StrategieSchmiede betrachten wir das Prinzip der Wahrnehmbarkeit in seiner Gesamtheit, von der Auswahl der Medien bis hin zur Strukturierung und klaren Kennzeichnung der Inhalte. Als Designer berücksichtigen wir visuelle Aspekte bereits in der Planungsphase des Layouts, um eine optimale Wahrnehmbarkeit zu gewährleisten. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, Webprodukte zu schaffen, die nicht nur funktional und ästhetisch ansprechend sind, sondern auch inklusiv und für jeden zugänglich.

Prinzip 2: Bedienbarkeit

Im Rahmen der Arbeit der StrategieSchmiede spielt das Prinzip der Bedienbarkeit eine zentrale Rolle, um Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass alle Elemente einer Webseite, wie etwa die Menüführung, für jeden Nutzer vollumfänglich nutzbar sind.

Zu den Kernaspekten, die wir in diesem Zusammenhang berücksichtigen, zählt die Gewährleistung, dass sämtliche Interaktionselemente und Funktionen über die Tastatur steuerbar sind. Dies ermöglicht eine barrierefreie Bedienung auch ohne Maus. Zudem achten wir darauf, dass Nutzer ausreichend Zeit haben, um die angebotenen Inhalte zu erfassen und zu nutzen. Dies beinhaltet beispielsweise die Möglichkeit, Videos anzuhalten, zu pausieren oder abzubrechen, um eine flexible Handhabung zu ermöglichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in unserer Gestaltung ist die Vermeidung von Inhalten, die potenziell Anfälle auslösen könnten, wie etwa rasch aufeinanderfolgende Blitze oder ähnliche visuelle Reize.

Darüber hinaus legen wir großen Wert auf eine klare Navigierbarkeit innerhalb der Webseiten. Dies erreichen wir durch den gezielten Einsatz von aussagekräftigen Titeln und Linktexten, strukturierten Überschriften und eindeutigen Beschriftungen. Diese Maßnahmen erleichtern die Orientierung auf der Seite und tragen dazu bei, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die Inhalte problemlos erkunden können.

In der StrategieSchmiede ist es unser Ziel, durch diese und weitere Maßnahmen Webseiten zu schaffen, die nicht nur funktional und ästhetisch ansprechend sind, sondern auch ein Höchstmaß an Bedienbarkeit für ein breites Spektrum an Nutzern bieten.

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Prinzip 3: Verständlichkeit

Bei der StrategieSchmiede legen wir großen Wert auf das Prinzip der Verständlichkeit in der Gestaltung von Webseiten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Nutzer die Informationen und die Bedienung der Webseite intuitiv erfassen können. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Anpassung der Sprache an den Nutzer, indem die bevorzugte Sprache automatisch erkannt und eingestellt wird. Zudem sorgen wir dafür, dass Fachbegriffe, ungewöhnliche Ausdrücke und Abkürzungen automatisch identifiziert und erklärt werden, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in unserer Arbeit ist die Gewährleistung der Vorhersehbarkeit der Webseite. Dies bedeutet, dass wir eine konsistente Benutzerführung anstreben, bei der Elemente wie Fokus, Eingabefelder und Navigationsstrukturen durchgängig und erwartungsgemäß funktionieren. Darüber hinaus unterstützen wir Nutzer aktiv dabei, Fehler zu vermeiden oder bereits aufgetretene Fehler leicht korrigieren zu können. Dies erreichen wir beispielsweise durch kontextbezogene Hilfestellungen, die den Nutzern im Bedarfsfall zur Seite stehen.

In der StrategieSchmiede ist es unser Anliegen, Webseiten zu entwickeln, die nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch in ihrer Bedienung und in der Präsentation der Inhalte klar und verständlich sind. Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte tragen wir dazu bei, dass Webseiten für ein breites Publikum zugänglich und nutzbar sind, wodurch die Interaktion mit der Webseite für alle Nutzer zu einer positiven Erfahrung wird.

Prinzip 4: Robustheit

In der StrategieSchmiede interpretieren wir Robustheit im Rahmen des barrierefreien Webdesigns als die Fähigkeit einer Webseite, über eine Vielzahl von Webbrowsern und assistiven Technologien hinweg einwandfrei zu funktionieren. Dies ist besonders wichtig, um Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Um diese Robustheit zu gewährleisten, legen wir großen Wert darauf, dass sämtliche Inhalte korrekt mittels HTML strukturiert werden. Dies umfasst die klare Kennzeichnung von Textelementen wie Überschriften, Tabellen oder Links, sodass diese von Screenreadern korrekt interpretiert und wiedergegeben werden können. Durch diese sorgfältige Strukturierung und Kennzeichnung stellen wir bei der StrategieSchmiede sicher, dass unsere Webseiten nicht nur technisch robust sind, sondern auch in ihrer Zugänglichkeit keine Kompromisse eingehen.

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Die 78 Erfolgskriterien, um die Vorgaben der
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu erfüllen

Bei der Entwicklung barrierefreier digitaler Produkte spielen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) eine entscheidende Rolle. Diese Richtlinien umfassen insgesamt 78 Erfolgskriterien, die als Maßstab dienen, um sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich jener mit Behinderungen. Diese Kriterien decken ein breites Spektrum an Anforderungen ab, von der visuellen Darstellung über die Bedienbarkeit bis hin zur Verständlichkeit und Robustheit der Inhalte.

In der StrategieSchmiede nehmen wir diese Richtlinien sehr ernst und integrieren sie fest in unseren Entwicklungsprozess. Unser Ziel ist es, digitale Produkte zu schaffen, die nicht nur innovativ und benutzerfreundlich sind, sondern auch die Vorgaben der WCAG vollständig erfüllen. Durch die Berücksichtigung aller 78 Erfolgskriterien stellen wir sicher, dass unsere Produkte ein Höchstmaß an Barrierefreiheit bieten.

Die Einhaltung dieser Kriterien ist für uns nicht nur eine Frage der technischen Compliance, sondern auch ein Ausdruck unserer Verpflichtung zu Inklusion und Gleichberechtigung im digitalen Raum. Wir bei der StrategieSchmiede verstehen, dass barrierefreie digitale Produkte eine wesentliche Voraussetzung sind, um allen Menschen den Zugang zu Informationen und Diensten zu ermöglichen. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Expertise in diesem Bereich zu vertiefen und Lösungen zu entwickeln, die die digitale Welt für jeden zugänglich machen.