Befreiung von der Barrierefreiheit – Wer ist (k)eine Ausnahme?

Digitale Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ mehr, sondern Pflicht! Doch es gibt Ausnahmen. Nicht jedes Unternehmen muss zwingend eine barrierefreie Website bereitstellen. Wer ist befreit? Und ist das wirklich ein Freifahrtschein? Wir klären das hier!

Barrierefreiheit ist Pflicht – aber nicht für alle?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 steht fest: Digitale Angebote müssen für alle zugänglich sein. Doch die Pflicht trifft nicht jedes Unternehmen.

Wer muss digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Grundsätzlich gilt die Barrierefreiheit für:

✅ Öffentliche Stellen wie Behörden, Ministerien oder kommunale Einrichtungen.

✅ Große Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

✅ Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen, sofern sie groß genug sind.

Ab 28. Juni 2025 werden auch private Unternehmen stärker in die Pflicht genommen – insbesondere, wenn sie digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Ausnahmen: Wer ist von der Barrierefreiheit befreit?

Es gibt einige Fälle, in denen Unternehmen keine barrierefreie Website bereitstellen müssen:

1. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen. Die Gesetzgeber wollten hier eine finanzielle Überforderung vermeiden.

2. Unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung

Wenn die Umstellung auf eine barrierefreie Website eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung bedeutet, kann eine Ausnahme gelten. Aber Achtung: Das muss nachgewiesen werden! Unternehmen müssen belegen, dass die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

3. Bestimmte Inhalte sind nicht betroffen

Folgende Inhalte sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen:

❌ Live-Videos (z. B. Livestreams von Events oder Pressekonferenzen)

❌ Archivierte Inhalte, die vor dem Stichtag 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht aktiv genutzt werden

❌ Externe Inhalte Dritter, die nicht vom Unternehmen selbst erstellt oder finanziert wurden

Macht eine Ausnahme Sinn?

Auch wenn dein Unternehmen von der Pflicht befreit ist, ist es klug, sich mit digitaler Barrierefreiheit zu beschäftigen. Denn:

🚀 Eine barrierefreie Website erreicht mehr Kunden – rund 10% der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung.

📱 Bessere Usability für alle – Barrierefreiheit bedeutet oft eine bessere Nutzerfreundlichkeit für alle.

📈 SEO-Vorteile – Suchmaschinen lieben gut strukturierte, barrierefreie Websites!

Fazit: Barrierefreiheit betrifft (fast) alle!

Ja, es gibt Ausnahmen von der Barrierefreiheit, aber sich darauf zu verlassen, ist nicht die beste Strategie. Wer zukunftssicher aufgestellt sein will, setzt auf digitale Barrierefreiheit – egal, ob Pflicht oder nicht.

Falls du Unterstützung brauchst, schau mal bei uns vorbei: Digitale Barrierefreiheit. Wir helfen dir, deine Website fit für die Zukunft zu machen!

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